Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat am Mittwoch,
24. Juni, Teile der Asklepios-Kliniken Altona und Wandsbek
durchsucht. Nach Informationen des Politikmagazins "Panorama 3" im
NDR Fernsehen und des Hamburger Stadtradios NDR 90,3 sicherte die
Staatsanwaltschaft Unterlagen, die mit dem Tod eines jungen Mannes im
März 2014 zu tun haben. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf
NDR Anfrage mitteilte, laute der Tatverdacht auf fahrlässige Tötung.
Konkret werde gegen ei
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) informieren über das
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Juni 2015, nachdem für
das Abspielen von Radiomusik in Zahnarztpraxen keine Gebühren an die
Verwertungsgesellschaft GEMA gezahlt werden müssen (Az.: I ZR 14/14).
Mit seiner Entscheidung folgt der BGH einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) vom März 2012, der im Fall eines italienischen
Zahnarzte
Nach dem Maskenmann-Urteil des
Landgerichts Frankfurt (Oder) wollen jetzt auch zwei der vier Opfer
Revision einlegen.
Die Anwälte der Unternehmer-Ehefrau und ihrer erwachsenen Tochter
aus Bad Saarow teilten am Mittwoch dem rbb mit, das Rechtsmittel
vorsorglich nutzen zu wollen. Sie waren 2011 zweimal von dem Täter
angegriffen worden.
Trotz der Verurteilung des Angeklagten zu lebenslanger Haft war
das Gericht nicht allen Forderungen der Nebenkläger gefolgt. So
wertet
Die ARD sieht sich durch die heutige Entscheidung
des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zum "Kabelstreit" in den
entscheidenden Punkten bestätigt. Die klaren Feststellungen des
Gerichts seien "eine gute Entscheidung für die Zuschauerinnen und
Zuschauer" sagte Karola Wille, Intendantin des in Kabelfragen
innerhalb der ARD federführenden Senders MDR, in einer ersten
Bewertung der Urteile.
Das Gericht habe in seiner Einschätzung ohne Wenn und Ab
hiermit zeigen wir an, dass uns das schwedische Königshaus mit der
Vertretung von Prinz Carl Philip von Schweden und Sofia Hellqvist
mandatiert hat.
Anlässlich der am kommenden Samstag, 13. Juni 2015, stattfindenden
Hochzeit von Prinz Carl Philip von Schweden und Sofia Hellqvist sowie
der anschließenden Flitterwochen ist erfahrungsgemäß zu befürchten,
dass den Redaktionen Fotos, insbesondere Paparazzi-Fotos, angeboten
we
ab Samstag, 13. Juni 2015, 21.40 Uhr
Erstausstrahlungen
Der Kunstmarkt boomt, die Preise steigen ins Unermessliche. Mitte
Mai wurde in New York ein Picasso für 179 Millionen Dollar
ersteigert. Ein neuer Rekord – und ein weiterer Beweis dafür, wie
überhitzt der Kunstmarkt ist. Mit Kunst wird gehandelt und
spekuliert, Big Business, wie an der Börse. Und mit den Gewinnmargen
wächst das kriminelle Geschäft. Ob Kunstraub, Raubkunst, Schmuggel
oder Fälsch
Mit Unverständnis hat der Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin auf die Eröffnung eines
Ermittlungsverfahrens gegen den Chefredakteur und Geschäftsführer des
"Nordkuriers" in Neubrandenburg, Lutz Schumacher, reagiert.
Vorausgegangen war ein Strafantrag eines Staatsanwalts wegen des
Straftatbestands der "Beleidigung", ausgelöst durch einen Kommentar
Schumachers in der Zeitung. Der Hauptgeschäftsführer des BDZV,
Frivole Partys und Kinderpornographie auf Beate
Zschäpes Computer: Die Dokumentation "NSU privat" bietet neue
"Innenansichten einer Terrorzelle". Am Mittwoch, 3. Juni 2015, 10.30
Uhr ist in ZDFinfo erstmals zu sehen, wie der Nationalsozialistische
Untergrund und seine Sympathisantenszene lebte, feierte und mordete.
Nach Auswertung eines umfangreichen Dokumentenbestandes, zahlreicher
Videos und Fotos ergibt sich ein bisher unbekanntes Bild: In der
Zeit, in der der
Der DRPR hat eine neue Beschwerdeordnung beschlossen. Der
Grundsatzbeschluss wurde einstimmig auf der letzten Sitzung Ende
Februar 2015 gefasst, danach wurde der Entwurf von Ratsmitgliedes RA
Carsten J. Diercks nochmals leicht angepasst. Die neue
Beschwerdeordnung löst die alte Ordnung aus dem Jahr 2007 ab.
Die Beschwerdeordnung regelt systematischer und konkreter als
bisher Eingangsvoraussetzungen, den Gang des Verfahrens und die
möglichen Maßnahmen, die der Rat be
Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die
Überprüfung der Zulässigkeit der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 an
das Oberlandesgericht Köln zurückzuverweisen, erklärt der Intendant
des NDR und ARD-Vorsitzende Lutz Marmor: "Wir sind nach wie vor davon
überzeugt, dass auch unser damaliges tagesschau.de-Angebot rechtlich
zulässig war. Insoweit sehen wir den Gründen der BGH-Entscheidung mit
großem Interesse entgegen. Mit Blick auf die erne