Allmählich beginnen die Menschen wieder damit, ihre Gartenmöbel aus dem Winterschlaf zu wecken, sie abzustauben und nach draußen zu holen. Rechtzeitig zur Frühjahrs- und Sommersaison müssen Terrasse, Loggia und Balkon bereit sein, damit Immobilienbesitzer die ersten Sonnenstrahlen genießen können. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte mit Bezug zum Thema Freisitz vor.
Die Bloomwell GmbH ("Bloomwell") ist vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen, um in letzter Instanz prüfen zu lassen, welche Grenzen für die Informationsgebung und Werbung für medizinisches Cannabis gelten (Aktenzeichen I ZR 74/25). Nach dem nun vom BGH verkündeten Urteilsspruch herrscht Rechtssicherheit für die gesamte medizinische Cannabis-Branche in Deutschland. Das Urteil ist auch ein Zeichen an die Politik, dass der Rechtsapparat ohne Änderung des Med
Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
"Die vbw begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Klage der Deutschen Umwelthilfe abzuweisen. Das Urteil schafft Klarheit. Klimaschutz ist eine zentrale politische Aufgabe. Seine Ausgestaltung – insbesondere die Festlegung von Emissionszielen, Transformationspfaden und Instrumenten zur Zielerreichung – obliegt dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber.
Nur wenige Störungen im heimischen Umfeld bringen Menschen so aus der Fassung wie Schädlinge in Wohnung, Haus und Garten. Was in anderen Regionen der Welt eher klaglos hingenommen wird, das führt bei uns immer wieder zu erbittertem Streit und zu Zivilprozessen vor Gericht. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile aus diesem Themenkreis gesammelt. Unter anderem geht es dabei um Schaben, Hausbockkäfer, Tauben und Mäuse.
Am 11. März 2026 veröffentlichte das slowakische Nachrichtenportal Dennik N (https://dennikn.sk) einen Artikel über die angeblichen Bemühungen der slowakischen Regierung, zwei russische Staatsangehörige von der EU-Sanktionsliste streichen zu lassen. Der Artikel enthielt eine ausführliche Passage über unserem Mandanten, Herrn Alischer Burchanowitsch Usmanow.
Mit Schreiben vom 12. März 2026 wurde Dennik N zur Vermeidung gerichtlicher Schritte aufgefordert,
Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 108/26) gegen die RTL interactive GmbH (verantwortlich für stern+ Inhalte auf www.stern.de) weisen wir als Rechtsanwälte von Stefan Kuntz auf Folgendes hin:
Nachdem das Landgericht Hamburg bereits der BILD-Zeitung untersagt hatte, über angebliche Vorwürfe gegen unseren Mandanten zu berichten, hat das Gericht nunmehr auch eine Berichterstattung des Stern mit klaren Worten verboten. D
Was muss der Staat regeln, welche Freiheiten muss er seinen Bürgern lassen? Darüber spricht Richard David Precht mit der Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalski. Die "Precht"-Sendung "Zwischen Schutz und Übergriff – Was darf der Staat?" ist am Sonntag, 15. März 2026, ab 8.00 Uhr im ZDF-Streaming-Portal und um 23.50 Uhr im ZDF zu sehen.
Die Coronapandemie hat gezeigt: Es gibt unterschiedliche Vorstellungen darüber, was der Staat darf und was ni
Die Französin Gisèle Pelicot kämpft seit dem Prozess gegen Ihren früheren Ehemann und mehr als 50 Männer für ein gesellschaftliches Umdenken im Umgang mit Vergewaltigungen – und für mehr Unterstützung für die Opfer von sexualisierter Gewalt. "Es war ein Prozess gegen die Feigheit und gegen das Leugnen. Genau das strahlten diese Männer aus. Vergewaltigung war für diese Männer kein Verbrechen", sagt Pelicot in der ARD-Ta
Ein Mieter bewohnte eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Mit Genehmigung der Eigentümerin nahm er seinen Neffen bei sich auf. Aber wie sich nach einiger Zeit herausstellte, war der eigentliche Mieter nach einiger Zeit komplett aus der Wohnung ausgezogen und hatte sie dem Neffen zur alleinigen Nutzung überlassen. Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt bestätigte das. Doch dieses Verhalten war nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht rechtmäßig. D
Wer maßgefertigte Möbel bestellt, der hat kein Widerrufsrecht. Denn gerade die Maßarbeit basiert ja darauf, dass es sich um eine individuell auf den jeweiligen Kunden zugeschnittene Lösung handelt. Das stellte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung fest.
(Amtsgericht München, Aktenzeichen 271 C 21680/24)
Der Fall: Über eine Handwerker-Plattform im Internet bestellte eine Münchnerin bei einer Schreinerei in Oberbayern e