Das NPD-Verbotsverfahren ist einen entscheidenden
Schritt vorangekommen: Die Innenminister der Länder sind nach
Informationen des Norddeutschen Rundfunks jetzt bereit, eine
Garantieerklärung für die Verbotsunterlagen abzugeben. Darin wird
versichert, dass das für das Verbotsverfahren zusammengetragene
Material keine Informationen enthält, die von V-Leuten der
Verfassungsschutzbehörden stammen. Das erste NPD-Verbotsverfahren war
im Jahr 2003 an der undurchsicht
Reporter ohne Grenzen blickt der morgen beginnenden
Verhandlung über die Verfassungsklage gegen den ZDF-Staatsvertrag
gespannt entgegen. "Ein Urteil, das den Einfluss des Staates in den
Aufsichtsgremien einschränkt, halten wir für notwendig", sagte
ROG-Vorstandsvorsitzende Michael Rediske. "Unabhängige
Berichterstattung gerät leicht in Gefahr, wenn amtierende und
ehemalige Politiker das Programm des öffentlich-rechtlichen
Fernsehens beaufsichtig
Medienpolitische Tagung der Otto Brenner Stiftung am 12. November in
Berlin, u.a. mit Kurt Beck und Tabea Rößner +++ Prof. Dr. Andreas
Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hält Festrede bei
Preisverleihung +++ Otto Brenner Stiftung verleiht zum 9. Mal den
"Otto Brenner Preis für kritischen Journalismus" +++
Am 5. November findet in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zu
dem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Ver
Im Fall des in Madrid in Untersuchungshaft
sitzenden Frank Hanebuth konkretisieren sich die Vorwürfe. Die
spanischen Ermittler beschuldigen den Hells-Angels-Boss, von Mallorca
aus unter anderem an einem Bombenanschlag in Bayern mitgewirkt zu
haben. Das belegen interne Dokumente der spanischen Polizei, die dem
NDR Politikmagazin "Panorama 3" (Sendung: Dienstag, 29. Oktober,
21.15 Uhr, NDR Fernsehen) und "Spiegel Online" vorliegen.
Werden Sie Ihr eigener Programmdirektor: Mit
digitalen Festplattenreceivern und aufnahmefähigen TV-Geräten können
Sie noch entspannter fernsehen – ohne Zeitdruck und ohne etwas zu
verpassen. Moderne Empfänger erlauben darüber hinaus auch den Zugriff
auf die Online-Angebote der Fernsehsender – alles in allem haben Sie
heute als Zuschauer Freiheiten wie nie zuvor. Wie Sie noch
entspannter fernsehen, erläutert der Multimedia-Ratgeber INFOSAT in
seiner November-Au
Auch Teilnehmer einer Talentshow müssen sich nicht
alles gefallen lassen. Das Landgericht Berlin (Az: 15 O 474/13) hat
RTL-Television in einer einstweiligen Verfügung auf Antrag der
Berliner RAP-Band "Qult" die Veröffentlichung der Aufzeichnung ihres
Musikbeitrages bei "Das Supertalent" verboten.
Die Musiker beanstanden vor allem unbrauchbare
Auftrittsbedingungen. "Die Bühnenlautsprecher waren falsch
eingestellt, die Tontechnik verwendete ni
Michael Hulton: "Dass die Museen mit dem
Museumsprojekt die Provenienzforschung vorantreiben wollen, ist
grundsätzlich begrüßenswert. Wir als Erben können das Projekt jedoch
nicht unterstützen, weil wir von den beteiligten Museen nicht
einbezogen wurden und weil das Verhalten einiger Einrichtungen in
keiner Weise den Grundsätzen der "Gemeinsamen Erklärung" von 1999
entspricht."
Im TV-Dschungel fehlt Zuschauern häufig die
Orientierung: Vielen fällt es schwer, Sendungen oder Themen zu
finden, die den eigenen Interessen und Vorlieben entsprechen. Der
Hersteller TechniSat bringt eine Lösung für dieses Problem auf seine
ISIO-Geräte: Mit den persönlichen Kanälen von Watchmi können Nutzer
ihre eigenen TV-Kanäle zusammenstellen, aufnehmen und jederzeit
ansehen. Was sich hinter dem "Fernsehen à la carte" verbir
Der Vizepräsident des Bundesamtes für
Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hat dem NDR Reporter Stefan
Buchen in einem langen Telefonat versichert, dass das Bundesamt keine
Informationen über ihn an die CIA weitergegeben habe. Eine
entsprechende Anfrage der CIA habe man unbeantwortet gelassen, da es
sich verbiete, Daten über einen Journalisten weiterzugeben. Auch
seien in den elektronischen Systemen des Bundesamtes keine
Informationen zu Stefan Buchen gespeichert. Unbe
Der gesetzlich vorgesehene einmalige
Meldedatenabgleich auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
ist rechtmäßig. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht
in Lüneburg am 10. September in einem Eilverfahren entschieden. Das
OVG gab damit einer Beschwerde des NDR gegen eine Eilentscheidung des
Verwaltungsgerichts Göttingen vom 3. September statt. Die Göttinger
Richter hatten Teile der Datenübermittlung für unzulässig erklärt