Éva Pusztai erinnert sich jeden Tag daran, wie der
KZ-Wächter sie und ihre Familie am Bahnhof des Vernichtungslagers
Auschwitz in Empfang nahm. Es sollte das letzte Mal sein, dass sie
ihre Eltern und ihre kleine Schwester sah. Alle drei wurden in
Auschwitz ermordet. "Strafen kann man ihn schon nicht mehr. Er hat
nur ein einziges Leben. Er ist auch am Ende seines Lebens. Wir sind
gleichaltrig. Aber es muss gesagt werden: Er muss verurteilt werden.
Solche Sünden kö
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INFOSAT-Verlag, ist Ausdruck purer Lebensfreude. VIVANTY präsentiert
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P
Zum Gutachten des Verbands Privater Rundfunk und
Telemedien e.V. (VPRT) erklärt der Juristische Direktor des
Bayerischen Rundfunks, Prof. Dr. Albrecht Hesse:
Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Bayerischen
Rundfunks ist das Bayerische Rundfunkgesetz. Danach hat der
Bayerische Rundfunk den Auftrag, die gesamte Bevölkerung mit
Rundfunkprogrammen zu versorgen. Dies hat die neueste Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag noch
"Der geplante Austausch des digital verbreiteten
Jugendprogramms PULS mit dem bisherigen analogen Programm BR-Klassik
ist unzulässig", so Prof. Dr. jur. Johannes Kreile, der im Auftrag
des Verbandes Bayerischer Lokalrundfunk (VBL) und des Verbandes
Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) den geplanten Umstieg des
BR-Jugendradios PULS auf die UKW-Frequenzen von BR-Klassik juristisch
analysiert hat.
Der Bayerische Rundfunk will sein Programm BR-Klassik künftig
nicht m
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die umstrittene
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig zu erklären,
begrüßt. Damit werde der Quellenschutz garantiert und die
Pressefreiheit geschützt, sagte der Hauptgeschäftsführer des BDZV,
Dietmar Wolff, heute in Berlin.. "Freie Medien brauchen Informanten,
die nicht ständig in der Angst leben müssen, bespitz
Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am
Montag, 31. März 2014, in Leipzig das Bundesverfassungsgerichtsurteil
zum ZDF-Staatsvertrag begrüßt.
"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung den
Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt und auch auf
die Bedeutung seiner Gremien zur Erfüllung dieses Auftrags
hingewiesen. Die Gremien müssen binnenplural und staatsfern
organisiert sein, so wie auch das Programm vielfält
Mit aktuellen programmlichen und medienpolitischen
Themen hat sich der NDR Rundfunkrat in seiner Sitzung am Freitag, 28.
März, in Hamburg befasst. Zu den Tagesordnungspunkten zählten u. a.
das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zusammensetzung der
ZDF-Gremien und die Verlängerung des Koproduktionsvertrags mit dem
WDR zur Serie "Lindenstraße".
ZDF-Urteil
Der NDR Rundfunkrat setzte sich eingehend mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum ZDF
Nach einem vorläufigen Urteil muss die GfK den
Namenszusatz "media control" streichen. Die vor 37 Jahren von
Karlheinz Kögel gegründete und unter media control geführte
Medienbeobachtung hatte den Namen für ein Joint Venture mit der GfK
zur Verfügung gestellt. GfK hat bereits reagiert und den Namenszusatz
gestrichen. Damit ist für die Zukunft klar, wer wirklich media
control ist.
Ulrike Altig, Geschäftsführerin der media control GmbH
Die Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates, Gabriele
Schade, wird dem Rundfunkrat in dessen nächster Sitzung am kommenden
Montag in Leipzig eine erste Befassung des Aufsichtsgremiums des
Senders mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorschlagen. "Ob
es etwas zu verändern gibt, muss man sich sehr genau anschauen",
sagte Schade. Wenn ja, sei dies eine Gestaltungsaufgabe für den
Gesetzgeber. Soweit es in der Selbstorganisation des Rundfunkrates
liege, werde sie Anfo
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