Friedman hat nachweislich falsch zitiert

Das Landgericht Berlin hat den Nachrichtensender
n24 – ob der besonderen Dringlichkeit des Falles ohne mündliche
Verhandlung – wegen eines von Michel Friedman in seiner Sendung am
27.2.2014 falschen Zitates zur Gegendarstellung verurteilt.

Friedman hatte versucht, mit dem falschen Zitat der
AfD-Spitzenkandidatin zur Europawahl Beatrix von Storch Rassismus zu
unterstellen und Bernd Lucke in der Sendung damit konfrontiert, der
daraufhin die Sendung unter Protest verließ.

Frau von Storch sieht sich bestätigt: „Das Urteil zeigt einmal
mehr, dass sich Friedman bei seiner Gesprächsführung in jeder
Hinsicht unzulässiger Methoden bedient.“

Pressekontakt:
Christian Lüth
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alternative für Deutschland
christian.lueth@alternativefuer.de
Tel.: 030 26558370

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