Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die umstrittene
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig zu erklären,
begrüßt. Damit werde der Quellenschutz garantiert und die
Pressefreiheit geschützt, sagte der Hauptgeschäftsführer des BDZV,
Dietmar Wolff, heute in Berlin.. "Freie Medien brauchen Informanten,
die nicht ständig in der Angst leben müssen, bespitz
Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am
Montag, 31. März 2014, in Leipzig das Bundesverfassungsgerichtsurteil
zum ZDF-Staatsvertrag begrüßt.
"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung den
Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt und auch auf
die Bedeutung seiner Gremien zur Erfüllung dieses Auftrags
hingewiesen. Die Gremien müssen binnenplural und staatsfern
organisiert sein, so wie auch das Programm vielfält
Mit aktuellen programmlichen und medienpolitischen
Themen hat sich der NDR Rundfunkrat in seiner Sitzung am Freitag, 28.
März, in Hamburg befasst. Zu den Tagesordnungspunkten zählten u. a.
das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zusammensetzung der
ZDF-Gremien und die Verlängerung des Koproduktionsvertrags mit dem
WDR zur Serie "Lindenstraße".
ZDF-Urteil
Der NDR Rundfunkrat setzte sich eingehend mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum ZDF
Nach einem vorläufigen Urteil muss die GfK den
Namenszusatz "media control" streichen. Die vor 37 Jahren von
Karlheinz Kögel gegründete und unter media control geführte
Medienbeobachtung hatte den Namen für ein Joint Venture mit der GfK
zur Verfügung gestellt. GfK hat bereits reagiert und den Namenszusatz
gestrichen. Damit ist für die Zukunft klar, wer wirklich media
control ist.
Ulrike Altig, Geschäftsführerin der media control GmbH
Die Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates, Gabriele
Schade, wird dem Rundfunkrat in dessen nächster Sitzung am kommenden
Montag in Leipzig eine erste Befassung des Aufsichtsgremiums des
Senders mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorschlagen. "Ob
es etwas zu verändern gibt, muss man sich sehr genau anschauen",
sagte Schade. Wenn ja, sei dies eine Gestaltungsaufgabe für den
Gesetzgeber. Soweit es in der Selbstorganisation des Rundfunkrates
liege, werde sie Anfo
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"Empfehle Modell WDR-Rundfunkrat", mit diesen Worten
begrüßte die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats Ruth Hieronymi das
Ergebnis der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
ZDF-Staatsvertrag von heute, "denn die maximale Grenze von einem
Drittel Politik- und Parteienvertreter wird beim WDR eingehalten und
zudem sind Vertreter der Exekutiven und von Regierungen grundsätzlich
von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seine Gremien und die
Rundfunkfreiheit in Deutschland. Die Karlsruher Richter haben klar
gestellt, dass das ZDF frei von Einflüssen des Staates sein muss und
von einzelnen gesellschaftlichen Gruppen nicht instrumentalisiert
werden darf. Die Entscheidung schafft auch Klarheit in der Frage, in
welchem Umfang politische Amts- und Mandatsträger Mitglieder der
ZDF-Organe sein können.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seine Gremien und die
Rundfunkfreiheit in Deutschland. Die Karlsruher Richter haben klar
gestellt, dass das ZDF frei von Einflüssen des Staates sein muss und
von einzelnen gesellschaftlichen Gruppen nicht instrumentalisiert
werden darf. Die Entscheidung schafft auch Klarheit in der Frage, in
welchem Umfang politische Amts- und Mandatsträger Mitglieder der
ZDF-Organe sein können.
Zum heutigen Urteil aus Karlsruhe zum
ZDF-Staatsvertrag erklärt der stellvertretende Sprecher der
Alternative für Deutschland, Dr. Alexander Gauland:
In seiner Entscheidung vom Dienstag hat das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weite Teile des
ZDF-Staatsvertrages für verfassungswidrig erklärt. Die Politik habe
zu viel Einfluss auf den Sender, so Karlsruhe.
"Es ist absolut wünschenswert, den Einfluss der Politik auf die
öffentlich-rechtlichen S