Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer die Fotos anschließend in sozialen Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen. Denn ein harmloser Schnappschuss kann rechtliche Folgen haben, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Als private Erinnerung sind Urlaubsfotos meist unproblematisch. Heikel kann es jedoch werden, wenn die Bilder veröffentlicht oder weiterverbreitet werden. &
Die Medienbranche steht vor tiefgreifenden Veränderungen: Aus einer Rundfunkordnung muss eine digitale Kommunikationsordnung werden, die im neuen Digitale Medien-Staatsvertrag festgeschrieben werden soll. Im ersten Teil, der vergangene Woche von den Ländern beschlossen wurde, wollen die Länder die neuen europäischen Rechtsakte wie die Verordnung über Künstliche Intelligenz, die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung und das Europ&
Als Medienanwälte des Künstlers Konstantin Wecker teilen wir für diesen mit:
Das Landgericht Berlin II hat vorgestern eine umfassende Einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen den Verlag der Süddeutschen Zeitung und drei Redakteure erlassen (Az. 27 O 221/26, Urteil vom 30.06.2026, nicht rechtskräftig), die wir für Herrn Wecker beantragt hatten. Dieses gerichtliche Verbot betrifft insgesamt 26 Passagen aus einem Artikel der SZ im Beitrag "Weckers verg
Aufgrund eines Berechnungsfehlers der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, die im internationalen Strafrecht geltende bedeutsame Rechtsnormen übersehen und daher die Strafzeiten für den in der JVA Bielefeld-Senne inhaftierten und Anfang Juni nunmehr zur Bewährung entlassenen Herrn O. falsch berechnet hatte, saß dieser über drei Monate zu Unrecht in Strafhaft. Viel schlimmer wiegt indes die Tatsache, dass, wenn dieser Justizfehler nicht rechtsanwa
Plattformen müssen sich künftig stärker an den Regeln klassischer Medien orientieren, journalistische Inhalte sollen im KI-Zeitalter besser geschützt und ihre Nutzung fair vergütet werden. Mit diesen Ankündigungen hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer auf der Digitalkonferenz #beBETA 2026 des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) vor rund 200 Gästen aus Medien, Politik und Digitalwirtschaft ein deutliches medienpolitisches Signal gesetzt
Wasserschäden zählen neben Bränden mit zum Schlimmsten, was einer Immobilie widerfahren kann. Durch beides kann die Bausubstanz eines Objekts unwiderruflich geschädigt werden. Deswegen ist von einem hochgradigen Interesse eines Wohnungseigentümers auszugehen, sich durch eine persönliche Besichtigung seiner vermieteten Immobilie vom Verdacht eines Wasserschadens zu überzeugen. Ein Mieter ließ sich aber trotz mehrfacher Aufforderung nicht davon überzeu
Wenn zu einer Eigentümerversammlung nicht rechtlich korrekt geladen wurde, dann stellt das einen Mangel dar und kann zur Ungültigkeit der gefassten Beschlüsse führen. Doch es gibt nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine mögliche Entwicklung des Geschehens, die diesen Mangel heilen kann.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 77/21)
Der Fall: Eine Wohnungseigentümerin ging gegen die Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft vor, we
Die Mülltrennung stellt in vielen Wohnanlagen ein Problem dar. Wertstoffe werden in die falschen Tonnen eingeworfen und manchmal gelangen Gegenstände in den Müll, die dort gar nichts verloren haben. Deswegen erlaubt es ein höchstrichterliches Grundsatzurteil nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den Vermietern, die korrekte Trennung kontrollieren und gegebenenfalls nachbessern zu lassen.
Die aktuelle Mietrechtsreform zielt darauf ab, Mieterinnen und Mieter stärker zu schützen und die Bezahlbarkeit von Wohnraum zu sichern. Aus Sicht von Mr. Lodge drohen jedoch unbeabsichtigte Nebenwirkungen, die insbesondere das ohnehin knappe Angebot weiter reduzieren könnten.
Fokus auf Regulierung in einem angespannten Markt
Die Reform setzt verstärkt auf Eingriffe in bestehende Mietverhältnisse und nimmt dabei auch die möblierte Vermietung in den Fokus. Gerade
Die weiter fortdauernde Berichterstattung und öffentliche Diskussion über und im Zusammenhang mit der Bergung des Wals "Timmy", machen in Ergänzung der Presseinformation vom 9. Mai 2026 weitere Klarstellungen für unsere Mandantin und deren Crew erforderlich.
Dies gilt insb. angesichts verschiedentlicher öffentlicher Äußerungen der Privatinitiative, namentlich Frau Dr. Tönnies, die zahlreiche undifferenzierte, unvollständige und durch nich