Insolvenzgeld als Rettungsanker für Arbeitsplätze erhalten | Verbraucherinsolvenz digitalisieren | Berufsrecht für Insolvenzverwalter endlich gesetzlich regeln
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland bleibt auf hohem Niveau, und die Anforderungen an das Insolvenzrecht wachsen. Zum Auftakt des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses 2026 hat der VID – Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. in Berlin eine Bilanz aus der Praxis gezogen. Der Berufsverband fordert, bewährte Sanierungsinstrumente zu sichern, das Verbraucherinsolvenzverfahren zu entschlacken und das Berufsrecht der Insolvenzverwalter nach Jahren der Diskussion endlich gesetzlich zu regeln, unter Einbeziehung der Eigenverwaltung.
Insolvenzzahlen erhöht – keine Welle
Von Januar bis Juli 2026 meldeten die Amtsgerichte 15.185 beantragte Unternehmensinsolvenzen*, 6,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Im ersten Halbjahr waren es 12.812 Fälle. Besonders betroffen sind Verkehr und Lagerei, das Gastgewerbe und der Bau.
„Die Zahlen sind erhöht, aber von einer Insolvenzwelle kann keine Rede sein“, sagte der Insolvenzverwalter und VID-Vorsitzende Dr. Christoph Niering. „Wir sehen eine Normalisierung nach Jahren mit außergewöhnlich niedrigen Fallzahlen, verstärkt durch die schwache Konjunktur. Entscheidend ist, dass Unternehmen in der Krise früh handeln. Je früher ein Verfahren beginnt, desto mehr lässt sich retten.“
Insolvenzgeld: Lohnsicherung und Sanierungsinstrument
Das Insolvenzgeld sichert die Löhne der Beschäftigten für bis zu drei Monate. Zugleich verschafft es Unternehmen in der Krise die Liquidität, um den Betrieb fortzuführen. „Das Insolvenzgeld ist oft der Grund, warum ein Betrieb nach dem Insolvenzantrag überhaupt weiterlaufen kann“, so Niering. „Wer hier einschränkt, gefährdet Sanierungen und damit Arbeitsplätze.“ Der VID setzt sich deshalb dafür ein, das Insolvenzgeld in seiner bisherigen Form zu erhalten, als wirksames Sanierungsinstrument und als verlässlichen Schutz für die Beschäftigten.
Verbraucherinsolvenz: schlanker und digitaler
Mit mehr als 70.000 Verbraucherinsolvenzverfahren pro Jahr liegt im Verbraucherinsolvenzrecht ein großes Entlastungspotenzial. Allein von Januar bis Juli 2026 wurden 46.043 Verfahren beantragt. „Standardisierte und digitale Abläufe entlasten Gerichte, Schuldnerberatung und Verwalter gleichermaßen, und sie helfen überschuldeten Menschen, schneller einen Neustart zu schaffen“, sagte der VID-Vorsitzende. Anlässlich des Kongresses werden erste Ergebnisse der von VID und DAV gegründeten Kommission zur Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens vorgestellt.
Berufsrecht: Gesetzliche Regelung ist überfällig
Insolvenzverwalter tragen in jedem Verfahren große Verantwortung: für Arbeitsplätze, für die Gläubiger und für den Erhalt von Unternehmen. Ein gesetzliches Berufsrecht gibt es für sie in Deutschland bis heute nicht. Im europäischen Vergleich gehört Deutschland damit zu den wenigen Ländern, die den Beruf noch gar nicht geregelt haben.
Das Bundesjustizministerium hat im Juli 2026 den Entwurf eines Berufsrechts für Insolvenzverwalter vorgelegt. Er sieht eine bundesweite Zulassung, eine Sachkundeprüfung für Berufseinsteiger, ein zentrales Register und eine neue Aufsicht vor. Damit greift der Entwurf auf, was der VID seit seinem Eckpunktepapier von 2009 fordert. An die Stelle von über 190 uneinheitlichen Vorauswahllisten der Gerichte treten einheitliche gesetzliche Maßstäbe für Ausbildung und Qualifikation.
„Ein Beruf, von dem so viel abhängt, braucht klare gesetzliche Regeln“, so Niering. „Der Entwurf geht in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, das Gesetzgebungsverfahren zügig abzuschließen.“
Nachbesserungsbedarf sieht der VID in seiner Stellungnahme** vor allem bei der geplanten Insolvenzverwalterkammer. Sie muss schlank, digital und als echte Selbstverwaltung der Berufsträger ausgestaltet werden. Die Aufsicht über laufende Insolvenzverfahren muss bei den Insolvenzgerichten bleiben.
Zudem muss das Berufsrecht auch die Eigenverwaltung erfassen. Gerade die großen und volkswirtschaftlich bedeutenden Verfahren werden in Eigenverwaltung geführt. „Wer in der Eigenverwaltung ein Unternehmen durch die Insolvenz führt, muss vergleichbare Anforderungen erfüllen. Gleiche Verantwortung verlangt gleiche Qualifikation“, so der VID-Vorsitzende.
Deutscher Insolvenzverwalterkongress 2026
Der Deutsche Insolvenzverwalterkongress*** findet am 5. und 6. November 2026 im InterContinental Berlin statt. Mit mehr als 600 Teilnehmenden ist er einer der wichtigsten Treffpunkte der Insolvenzbranche. Erwartet wird auch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig. Im Programm stehen unter anderem die Reform der Schuldnerberatung und des Verbraucherinsolvenzverfahrens, das Berufsrecht, die Paneldiskussion „Insolvenz unter Beobachtung – Zahlen, Narrative, öffentliche Wahrnehmung und Kommunikation“ sowie europäische Entwicklungen.
Quellen:
* Unternehmensinsolvenzen im Juli 2026: +8,0 % gegenüber Juli 2025 (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/10/PD26_362_52411.html)
** Stellungnahme des VID zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (https://ots.de/mzUHpk)
*** https://www.vid.de/veranstaltungen-vid/deutscher-insolvenzverwalterkongress-2026/, Programmflyer Deutscher Insolvenzverwalterkongress 2026
Über den VID:
Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren.
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