Kachelmann gegen BILD.de: Berichterstattungsverbot endgültig vom Tisch

Das gerichtliche Verbot der Berichterstattung von
BILD.de über die Frühphase des Ermittlungsverfahrens gegen Jörg
Kachelmann ist vom Tisch: Die Anwälte des Wettermoderators haben es
diese Woche vor dem Oberlandesgericht Köln komplett für erledigt
erklärt.

Das Landgericht Köln hatte dem Online-Angebot von BILD im April
letzten Jahres, wenige Tage nach der Verhaftung Kachelmanns, per
einstweiliger Verfügung noch pauschal untersagt, Einzelheiten aus der
Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft zu veröffentlichen. Nach dem
Widerspruch von BILD.de musste Kachelmann im Juli aber auf das Verbot
wieder teilweise verzichten.

In der Berufungsverhandlung am Dienstag äußerte das
Oberlandesgericht nun Zweifel daran, ob die
Verdachtsberichterstattung von BILD.de Kachelmann überhaupt in seinem
Persönlichkeitsrecht verletzt hat. Ohnehin sei aber zum jetzigen
Zeitpunkt das ursprüngliche Verbot der BILD-Berichte durch das
Landgericht nicht mehr haltbar. Damit sei auch die zwischenzeitlich
erhobene Klage Kachelmanns gegen BILD.de hinfällig. Der Senat
empfahl, beide Verfahren insgesamt zu beenden, der Streit mache
„keinen Sinn mehr“. Kachelmanns Anwälte erklärten daraufhin das
Verfügungsverfahren nebst Klage für erledigt und verzichteten
zugleich auf ihre ebenfalls eingeklagten Abmahnkosten. Damit war auch
BILD.de einverstanden.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG:
„Der Fall zeigt, wie unsinnig das Lostreten von Prozesslawinen mit
Scharen von Anwälten im Mediengeschäft oft ist. Im Ergebnis hat Jörg
Kachelmann überhaupt nichts erreicht: Nach zwei Instanzen ist von der
Abmahnung, von der einstweiligen Verfügung und vom Urteil des
Landgerichts Köln nichts mehr übrig. Und dafür muss er jetzt auch
noch Prozesskosten an BILD.de zurückzahlen.“

Pressekontakt:
Tobias Fröhlich
Tel: +49 (0) 30 25 91-7 76 20
tobias.froehlich@axelspringer.de

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