Bestattungsvorsorge in Rheinland-Pfalz: Neue Bestattungsformen lassen sich jetzt im Vorsorgevertrag festhalten

Bestattungsvorsorge in Rheinland-Pfalz: Neue Bestattungsformen lassen sich jetzt im Vorsorgevertrag festhalten

Wer seine Bestattung im Voraus regelt, kann in Rheinland-Pfalz auf deutlich mehr Möglichkeiten zurückgreifen als noch vor wenigen Jahren. Das Land hat mit der Novellierung seines Bestattungsgesetzes die weitreichendsten Regelungen aller Bundesländer geschaffen. Für die Bestattungsvorsorge bedeutet das: Wünsche, die bislang nicht umsetzbar waren, lassen sich dort heute verbindlich festhalten.

Möglich sind seither die Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen, die Aushändigung der Ascheurne an bestimmte Personen zur privaten Aufbewahrung, die Teilung der Asche zur würdevollen Weiterverarbeitung, die Tuchbestattung für jedermann sowie die Flussbestattung. Damit geht Rheinland-Pfalz deutlich über das hinaus, was in den meisten anderen Bundesländern zulässig ist.

Für die Flussbestattung gelten enge Vorgaben. Sie ist in Rhein, Mosel, Saar und Lahn möglich, soweit sich die Gewässer auf rheinland-pfälzischem Hoheitsgebiet befinden. Beigesetzt wird eine Ascheurne aus sofort wasserlöslicher Zellulose, ausschließlich vom Schiff aus; eine Beisetzung in Ufernähe, von einer Brücke oder von einem Steg aus ist ausgeschlossen. In Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten sind Bestattungen grundsätzlich nicht zulässig. Eine ergänzende Landesverordnung regelt die Anforderungen im Einzelnen, darunter auch die Entnahme von Metallteilen bei der Einäscherung, die für das Verstreuen von Asche und für Flussbestattungen Voraussetzung ist.

Auch Hessen hat sein Bestattungsgesetz überarbeitet, allerdings mit anderem Schwerpunkt. Dort ging es unter anderem um eine verlängerte Bestattungsfrist, neue Regelungen für Sternenkinder und Präzisierungen bei der zweiten Leichenschau. Wer in beiden Ländern zu Hause ist, sollte sich nicht darauf verlassen, dass eine Regelung des einen Landes auch im anderen gilt.

Wer besondere Wünsche hat, sollte sie schriftlich festhalten und mit dem Bestatter durchgehen. Ob sich ein Wunsch im Einzelfall umsetzen lässt, hängt nicht allein vom Landesgesetz ab, sondern auch von der jeweiligen Friedhofssatzung, von behördlichen Genehmigungen und davon, wo die Bestattung tatsächlich stattfindet. Bestattungsrecht ist Ländersache. Wer heute vorsorgt, später aber umzieht oder anderswo beigesetzt werden möchte, sollte die getroffenen Festlegungen überprüfen lassen.

Für Informationen und Beratung zur Bestattungsvorsorge steht das Deutsche Institut für Bestattungskultur zur Verfügung. Das DIB ist eine Dienstleistungs- und Servicegesellschaft von hessenBestatter und Bestatterrheinlandpfalz, den Landesinnungsverbänden für das hessische und rheinland-pfälzische Bestatterhandwerk. Als solche ist das DIB seit vielen Jahren im Bereich Bestattungsvorsorge tätig und mit Bestattern in ganz Deutschland verbunden.

Pressekontakt:

Gero Jentzsch
Bereichsleiter Kommunikation
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Landesinnungsverband für das Tischler- und Bestatter-Handwerk sowie Montagegewerbe
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