Patientinnen und Patienten haben künftig Anspruch auf Bereitstellung einer kostenlosen Kopie ihrer Behandlungsakte. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, begrüßt diese neue Regelung im „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“. Das Gesetz ist heute in zweiter und dritter Lesung vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.
„Mit der neuen Regelung zur Einsichtnahme in die Behandlungsakte setzt das Bundesjustizministerium die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in nationales Recht um. Das ist ein Fortschritt für die Patientenrechte, denn das Recht der Patientinnen und Patienten auf Einsicht in ihre gesamte persönliche Behandlungsakte wird mit dem heute beschlossenen Gesetz an einem wichtigen Punkt konkretisiert. Arztpraxen und Kliniken sind künftig verpflichtet, den Patientinnen und Patienten auf Wunsch die erste Kopie ihrer Behandlungsakte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Eine Befragung der AOK und des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (https://www.aok.de/pp/bv/pm/einblick-in-ihre-krankenakte/) hat erst kürzlich gezeigt, dass Patientinnen und Patienten aktuell oft noch große Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Akte zu erhalten. Um die immer noch bestehenden Vollzugsdefizite bei der Akteneinsicht zu beheben, fordern wir weitere Nachbesserungen, die das Patientenrechtegesetz betreffen. Es muss rechtliche Konsequenzen haben, wenn Patientinnen und Patienten die Einsichtnahme in ihre komplette Behandlungsakte ohne Angabe von Gründen verwehrt wird. Auch die Aufbereitung der Akte sollte gesetzlich geregelt werden, damit sich nachbehandelnde Ärztinnen und Ärzte schnell einen Überblick über bisher durchgeführte Behandlungen und deren Ergebnisse verschaffen können.
Mit Blick auf die weitgehende Digitalisierung der Behandlungsunterlagen fordern wir darüber hinaus, dass das Einsichtsrecht der Patientinnen und Patienten auch auf die Zugriffsrechte und die Änderungshistorie ihrer digitalen Akte ausgeweitet wird. Zudem sollte das Einsichtsrecht auch auf Unterlagen wie Hygienepläne oder Medizinproduktebücher erweitert werden, wenn diese für die Behandlung von Bedeutung sind.“
Zum Positionspapier der AOK-Gemeinschaft zur Weiterentwicklung der Patientenrechte: https://www.aok.de/pp/bv/positionen
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