Gewerbliche Bestätigung
Ein Friedhof dient als Stätte, auf der die Verstorbenen zur letzten Ruhe gebettet werden. Er ist mit seinen Gräbern ein sichtbares Zeichen der Vergänglichkeit des Menschen. Eine angemessene Präsentation dieses Ortes ist ein entsprechend wichtiges Anliegen. Dies wird durch gepflegte Gräber und eine harmonische Gestaltung erreicht. Um nur Steinmetzen Zugang zu den Friedhöfen zu geben, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht als qualifiziert und zuverlässig gelten, müssen sie eine Zulassung erhalten. Hierzu ist ein Antrag zu stellen. Dieser muss die entsprechende Qualifikation vorweisen. Entweder ein Nachweis über die erfolgte Meisterprüfung oder ein anderer anerkannter Befähigungsnachweis. Der beauftragte Steinmetzbetrieb wird vom Friedhofsträger zugelassen und richtet sich in der Gestaltung bzw. Pflege nach den örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung. Im Rahmen der Tätigkeit als Steinmetz muss dieser ebenso eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können, damit eventuelle Sachschäden durch diese getragen werden. Die Zulassung kann zeitlich befristet sein.
Für ausführliche Informationen zu weiteren Dienstleistungen steht der Steinmetzbetrieb Sechser aus Augsburg jederzeit gerne zur Verfügung.
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