Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nicht ordnungsgemäß verabschiedet worden: Nach juristischer Bewertung enthält die Gesetzesänderung Regelungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedurft hätten. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich daraus eine Zustimmungsbedürftigkeit für das gesamte Gesetz. Die abschließende Prüfung obliegt nun dem Bundespräsidenten. Die DUH fordert ihn in einem Brief auf, die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Beteiligung der Länder uneingeschränkt sicherzustellen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Dieser handwerkliche Fehler der Regierung zeigt, mit welchem blinden Eifer versucht wird, das Gebäudemodernisierungsgesetz durchzudrücken. Nicht nur wurde die inhaltliche Kritik aus den Bundesländern nicht gehört, auch ihr durch die Verfassung geschütztes Recht auf Beteiligung wurde untergraben. Das Gesetz ist damit nicht nur inhaltlich verfassungsrechtlich zweifelhaft, sondern auch rechtsstaatlich. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Fehler zu korrigieren und das Gebäudemodernisierungsgesetz zurückzuziehen.“
Remo Klinger, Rechtsanwalt: „Die Zustimmung des Bundesrats ist eines der wichtigsten verfassungsrechtlichen Prinzipien. Diese wäre hier erforderlich gewesen. Denn eine konkrete Vorschrift im Gebäudemodernisierungsgesetz löst die Zustimmungsbedürftigkeit aus. Dieser Fehler infiziert das gesamte Gesetz.“
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Den Brief an den Bundespräsidenten und ein Kurzgutachten finden Sie hier: https://l.duh.de/p260714
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