Neues Urhebervertragsrecht auf dem Tisch / Kölner Entwurf verbessert die Position der Kulturschaffenden

„Das bestehende Urheberrecht kann eine angemessene
Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler nicht sicherstellen.
Das hat die Praxis der vergangenen zehn Jahre gezeigt, “ stellt
Professor Peifer vom kölner forum medienrecht e.V. fest. Deshalb
präsentieren die Autoren vom Forum und die Deutsche Stiftung Eigentum
am 5. November 2014 in Berlin ihren Gesetzentwurf zum
Urhebervertragsrecht. Er sieht eine Verbesserung der Vergütung vor
und stärkt die Nutzungsrechte von kreativen Leistungen im Bereich von
Buch und Presse, Film und Fernsehen sowie im Designbereich.

Das geltende Gesetz zeigt u.a. folgende Schwachstellen:
Unbestimmte Rechtsbegriffe bei der gesetzlichen Definition der
„Angemessenheit“ und geringe Anreize für die Entwicklung allgemein
verbindlicher Vergütungsregeln. Zudem konnte das Gesetz
Buy-Out-Vereinbarungen (pauschale Rechteübertragungsklauseln) nicht
verhindern und für die Dauer der Rechteeinräumung wurde keine Lösung
gefunden. Dagegen setzt der „Kölner Entwurf“ u.a. auf eine klare
Festlegung der Nutzungsarten bei pauschalen Nutzungsrechten, der
Begrenzung der Laufzeit von Urheberverträgen und eine kollektive
Klagebefugnis im Bereich der Durchsetzung von gemeinsamen
Vergütungsregeln. Letzteres soll vor allem das sog. Blacklisting –
die Ausgrenzung von schwierigen Urhebern – verhindern.

„Mit dem Kölner Entwurf gelingt uns ein Gesetzentwurf, der
geeignet ist, die bisherigen Defizite auszuräumen, ohne das gesamte
System in Frage zu stellen“, so Professor Peifer und die
Rechtsanwälte Frey und Rudolph. Der Gesetzentwurf soll nach der
endgültigen Abstimmung an die Gesetzgebung weitergeleitet werden.

Art 14 des Grundgesetzes schützt nicht nur das Sacheigentum,
sondern auch das Geistige Eigentum. Für die Deutsche Stiftung
Eigentum, die sich für die Wahrung des Eigentumsgrundrechts einsetzt,
gehört damit ein Eintreten für die Urheberrechte zu ihrer
Kernaufgabe.

Das kölner forum medienrecht e.V. ist eine Plattform, die
wissenschaftliches und praktisches Know-How bündelt, um neuartige
medienrechtliche Problemstellungen zu lösen und Fachwissen zu
vermitteln. Am kölner forum medienrecht e.V. beteiligt sind die
Universität zu Köln, die Stadt Köln, die Deutsche Medienakademie und
die Rechtsanwälte Frey.

Den Gesetzentwurf erhalten Sie auf Anfrage zugesandt.

Pressekontakt:
RAin Heidrun Gräfin v. der Schulenburg
Geschäftsführerin Deutsche Stiftung Eigentum
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030/ 24047430, Fax: 030/ 24047431
www.deutsche-stiftung-eigentum.de
info@deutsche-stiftung-eigentum.de

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