Verlegerklage gegen Portal radiobremen.de: Niederlage für Radio Bremen

In der mündlichen Verhandlung am 29. November 2017
vor dem Landgericht Bremen, in der es um die Unterlassungsklage von
vier Tageszeitungen – „Weser-Kurier“, „Nordsee-Zeitung“, „Osterholzer
Kreisblatt“ und „Delmenhorster Kreisblatt“ – gegen das
Telemedienangebot radiobremen.de ging, hat der Sender Radio Bremen
eine Unterlassungserklärung abgegeben. Darin verpflichtet sich die
Rundfunkanstalt strafbewehrt, es zu unterlassen, die streitbefangene
Ausgabe von radiobremen.de in Bezug auf die presseähnlichen, nicht
sendungsbezogenen Teile anzubieten. Die vier Klägerinnen hatten für
das Musterverfahren einen Beispieltag aus dem Angebot von
radiobremen.de vom 16. Januar 2017 ausgewählt. Außerdem übernimmt die
Rundfunkanstalt sämtliche Kosten des Verfahrens.

„Radio Bremen hat aus Furcht vor einem Negativurteil die Notbremse
gezogen“, sagte dazu Stefan Borrmann, Geschäftsführer des
Zeitungsverlegerverbands Bremen. Die Niederlage sei abzusehen
gewesen. Denn das Landgericht Bremen habe zuvor als Tendenz erkennen
lassen, dass es Teile des inkriminierten radiobremen.de-Angebots als
presseähnlich ohne Sendungsbezug ansehe und so ein Verstoß gegen den
Rundfunkstaatsvertrag gegeben sei.

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 0170 8011142
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Kontakt:
Stefan Borrmann, Zeitungsverlegerverband Bremen,
Telefon: 0170 9000319

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