Statement des VPRT zur Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Filmabgabe: Positive Entscheidung für die deutsche Filmförderung

Zur Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts
in Sachen „Filmförderung“ erklärt Claus Grewenig, Geschäftsführer des
Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT): „Wir
begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht mit einem klaren Signal
die Grundfesten der Filmförderung gestärkt hat, damit das FFG auch in
Zukunft eine wesentliche Grundlage von vielfältiger Filmförderung in
Deutschland bleibt.“

Letztlich sei mit dem Spruch der Verfassungsrichter das
Solidarprinzip der Filmförderung bekräftigt worden. Die betroffenen
privaten Fernsehveranstalter sehen sich in ihrer Auffassung
bestätigt, dass im Filmförderungsgesetz (FFG) kein Verstoß gegen das
Gebot der Abgabengerechtigkeit zwischen den Einzahlergruppen gesehen
werden könne. Die Sender haben stets einen überobligatorischen
Beitrag zur Stärkung der Filmwirtschaft – schon auf vertraglicher
Grundlage – erbracht. Die gesetzlichen Regelungen des FFG sowohl zu
den Bar-, aber auch zu den Medialeistungen der Fernsehveranstalter in
Form von Werbeschaltungen werden durch das Urteil bestätigt.
Grewenig: „Wir waren auch in kritischen Zeiten nicht diejenigen, die
die Axt ans System gelegt haben. Die Sender werden auch in Zukunft
verlässliche Partner der Filmförderung und ihrer Institutionen
bleiben.“

Private TV-Veranstalter leisten jährlich über 10 Millionen Euro an
Bar- und Medialeistungen in die Bundesfilmförderung. Hinzu kommen ca.
8 Millionen Euro Förderungen auf Länderebene.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem Verfahren über vier
Verfassungsbeschwerden von Kinobetreibern zu entscheiden, die sich
gegen die Heranziehung zur Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz
(FFG) richten. Die Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen.

Über den VPRT:

Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und
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das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen,
technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als
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Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels – national und
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