Presserechtliche Information Thomas Gottschalk

Das Manager Magazin meldet heute bezüglich der
künftigen Tätigkeit von Herrn Gottschalk für die ARD: „Thomas
Gottschalk vervierfacht sein Jahresgehalt“. Weiter heißt es, dass
Herr Gottschalk künftig ein Grundgehalt von rund 6 Mio. Euro pro Jahr
erhalte. Als Anwalt von Thomas Gottschalk weise ich darauf hin, dass
diese Aussagen beide falsch sind. Weder vervierfacht Herr Gottschalk
sein Jahresgehalt noch erhält er die vom Manager Magazin benannte
Summe. Die Aussagen des Manager Magazins stimmen nicht im Ansatz,
entbehren also jeglicher Grundlage. Ich bin beauftragt, gegen das
Manager Magazin presserechtliche Schritte einzuleiten. Wir bitten
Sie, von einer Übernahme der Berichterstattung unbedingt Abstand zu
nehmen.

Prof. Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt

Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel.: 030 – 88 00 150
Fax: 030 – 88 00 15 55
E-Mail: CS@Schertz-Bergmann.de

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