Mit Blick auf die mannigfaltigen Berichterstattungen über unsere Mandantinnen seit der letzten Woche sehen wir uns als Rechtsanwälte der Fahrschule Orange GmbH und ihrer Geschäftsführerin, Frau Esra Bayirli, veranlasst, für unsere Mandantinnen Stellung zu nehmen:
Den dort erhobenen Vorwürfen – namentlich der Darstellung, unsere Mandantinnen hätten sich mit Geldern von Hunderten Fahrschülern „aus dem Staub gemacht“ und unsere Mandantin Frau Esra Bayirli hätte sich hierdurch eines vielfachen Betrugs strafbar gemacht – treten wir mit aller Deutlichkeit entgegen. Diese Darstellung ist schon nach summarischer Prüfung rechtswidrig. Unsere Mandantinnen sind auch nicht „nach Dubai geflohen“; die Mandantinnen haben auch keine „25.000 Pakete“. Diese Darstellung ist schlicht und ergreifend unwahr.
In der medialen Berichterstattung bleibt gänzlich unerwähnt, dass die finanzielle Schieflage der Fahrschule Orange GmbH maßgeblich darauf zurückzuführen ist, dass sie Opfer von massiven äußeren Bedrohungen und auch erheblicher Straftaten im Unternehmensumfeld geworden ist. In mehreren Filialen kam es zu Diebstählen, unter anderem aus Kassen und Tresoren. Darüber hinaus haben einzelne Personen durch schwerwiegende Pflichtverletzungen innerhalb des Unternehmens erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursacht. Von diesen Vorgängen haben die Mandantinnen erst kürzlich Kenntnis erlangt und werden insoweit unverzüglich Strafanzeige erstatten.
Unsere Mandantinnen nehmen ihre Verantwortung ernst und arbeiten weiterhin mit Nachdruck an einer auch für die betroffenen Fahrschüler tragfähigen Lösung. Zu keinem Zeitpunkt bestand die Absicht, die Ausbildung der Fahrschüler zu beeinträchtigen oder den Betrieb der Fahrschule vorsätzlich einzustellen.
Die derzeitige Betriebseinschränkung erfolgte nicht freiwillig, sondern aufgrund konkreter Gefahrenlagen, die auch durch mediale Falschdarstellungen befeuert wurden. In der Folge kam es zu massiven Bedrohungen, Gewaltandrohungen sowie Angriffen unter Einsatz von Waffen wie etwa Macheten. Mitarbeitende sahen sich aus Angst um Leib und Leben veranlasst, ihre Arbeitsplätze zu verlassen. Auch die Familien der Mandantinnen, einschließlich ihrer Kinder, sind Ziel von Drohungen geworden.
Wir sind beauftragt, gegen die mediale Berichterstattung und Darstellungen auf Social-Media-Plattformen rechtliche Schritte einzuleiten. Wir weisen daher nachdrücklich darauf hin, die Persönlichkeitsrechte unserer Mandantinnen zu beachten und von der ungeprüften Übernahme einseitiger und ungesicherter Vorwürfe abzusehen.
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RA Marvin Schumacher, Höch Rechtsanwälte PartG mbB, Schopenhauerstraße 7, 14467 Potsdam, schumacher@hoech-rae.de
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