„Panorama 3“: Nacktbilder im Fall Edathy offenbar nicht strafbar

Der langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete
Sebastian Edathy soll zwischen dem 21. Oktober 2005 und dem 18. Juni
2010 Film- und Foto-Sets mit Nacktaufnahmen von Kindern bei einer
kanadischen Firma 4P5P bestellt und erhalten haben. Dies geht nach
neuesten Recherchen des NDR Politikmagazins „Panorama 3“ aus dem
Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Hannover hervor. Wie
„Panorama 3“ aus Ermittlerkreisen erfuhr, soll es sich bei den
Nacktbildern um Aufnahmen der so genannten Kategorie 2 handeln, bei
denen die Genitalien nicht im Vordergrund stehen. Sie zeigen
unbekleidete Jungs im Alter von ungefähr 8 bis 14 Jahren. Sexuelle
Handlungen werden nicht dargestellt. Der Besitz solcher Aufnahmen ist
in Deutschland nicht strafbar.

Aus Sicht der Ermittler begründet der Besitz bzw. die Beschaffung
von Bildern dieser Art jedoch einen hinreichenden Verdacht, dass ein
Beschuldigter auch härtere Kinderpornographie der Kategorie 1
konsumiert. Vor diesem Hintergrund leitet eine Staatsanwaltschaft in
der Regel ein Ermittlungsverfahren ein, um den Verdacht zu bestätigen
oder zu entkräften. Mit seiner Unterschrift unter den
Durchsuchungsbeschluss hat der unterzeichnende Richter in diesem Fall
den Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft Hannover als begründet
anerkannt.

Sebastian Edathy wies die Vorwürfe heute erneut zurück. Gegenüber
„Spiegel Online“ sagte er: „Nach mir vorliegenden Informationen wirft
mir die Staatsanwaltschaft ausdrücklich kein strafbares Verhalten
vor. Die Durchsuchungen waren nicht nur unverhältnismäßig, sondern
stehen im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen. Ich hoffe,
dass die Staatsanwaltschaft demnächst einräumt, dass die Vorwürfe
gegenstandslos sind“.

Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Ralf Pleßmann
Tel.: 040/4156-2333

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