Er wollte die Grünen kritisieren. Dann kam die Polizei. Und ein Strafbefehl über 6.000 Euro. Der Fall des Unternehmers Michael Much zeigt, wie schnell politische Zuspitzung zum Fall für die Justiz werden kann.? Im Jahr 2023 hatte er ein großes Plakat mit Karikaturen grüner Spitzenpolitiker auf seinem Privatgrundstück aufgestellt. Die Polizei baute das Plakat ab, der Fall landete vor Gericht. „Ich wollte nur die Regierung kritisieren.“, so Much. Am Ende wurde er freigesprochen. Doch der Staat hat gezeigt was rechtlich möglich wäre – dank eines Paragrafen, der eigens zum besonderen Schutz von Politikern geschaffen wurde.
Der § 188 StGB ist eine Vorschrift zum Schutz von Personen des politischen Lebens vor bestimmten Beleidigungen, übler Nachrede und Verleumdung. Im Vergleich zu den allgemeinen Vorschriften drohen dabei höhere Strafen. Außerdem können Polizei und Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag des betroffenen Politikers ermitteln, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse sehen. Seit seiner Neufassung im Jahr 2021 ist die Zahl der Ermittlungsverfahren deutlich gestiegen. Gab es damals 748 polizeilich erfasste Fälle, waren es im vergangenen Jahr fast 4800.
Wie viel politische Provokation muss eine Demokratie, was müssen Politiker aushalten?
Längst ist eine Debatte über den Paragrafen entbrannt, weil die Ermittlungsbehörden auch bei eher harmlosen oder satirisch gemeinten Äußerungen teilweise mit unverhältnismäßiger Härte reagieren – bis hin zu Hausdurchsuchungen. Wo endet zulässige politische Kritik – und wo beginnt eine strafbare Beleidigung? Wie weit darf der Staat gehen, wenn Politiker zur Zielscheibe von Spott, Satire oder zugespitzter Kritik werden? Und braucht es dieses Sonderrecht für Politiker überhaupt?
Genau diesen Fragen geht NDR Reporterin Tanit Koch in ihrer neuen Ausgabe von KLAR nach. Sie schaut sich Fälle an, in denen Menschen wegen Äußerungen über Politiker ins Visier der Strafverfolgung geraten sind. Dabei geht es um eine grundsätzliche Frage: Wie viel politische Provokation muss eine Demokratie, was müssen Politiker aushalten?
Weitere Folgen im Herbst
Das Reportage-Format „KLAR“ wird im Wechsel von NDR und BR produziert und von Tanit Koch und Julia Ruhs moderiert. Alle Folgen werden im NDR und BR Fernsehen, in der ARD Mediathek und auf den YouTube-Kanälen NDR Doku und BR24 zu sehen sein.
Die nächste Ausgabe von KLAR folgt im Herbst, produziert vom Bayerischen Rundfunk und moderiert von Julia Ruhs.
Fotos zu allen Folgen und den Moderatorinnen finden Sie auf ARD Foto.
Sendehinweis: ?Am 02. September 2026, 22 Uhr im NDR Fernsehen und ab nachmittags in der ARD Mediathek sowie den YouTube-Kanälen NDR Doku und BR24 sowie am 09. September, 22 Uhr im BR Fernsehen.
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