Justiz setzt Mindesthaftdauer für „Maskenmann“ auf 32 Jahre fest / Serienmörder Martin Ney muss bis April 2043 in Haft bleiben – kein Kontakt zu französischen Justizbehörden

Justiz setzt Mindesthaftdauer für „Maskenmann“ auf 32 Jahre fest / Serienmörder Martin Ney muss bis April 2043 in Haft bleiben – kein Kontakt zu französischen Justizbehörden

Der verurteilte Serienmörder "Maskenmann" Martin Ney muss mindestens bis zum April 2043 im Gefängnis bleiben. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung (noz) unter Berufung auf das Landgericht Lüneburg und die Staatsanwaltschaft Stade berichtet, hat die Strafvollstreckungskammer bereits Ende 2024 eine Mindestverbüßungszeit von 32 Jahren festgesetzt.

Ney sitzt seit mittlerweile 15 Jahren im Gefängnis, war 2012 wegen dreifachen Kindermordes und sexuellen Missb

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