Nürnberg. Galerie Fluegel-Roncak zeigt im Juni und Juli 2015 Werke von Peter Doig. Zu sehen sind Druckgrafiken aus den Jahren 2005 bis 2013, darunter der Print „Cyril`s Bay“ und die Lithographie „Fisherman“.
Peter Doig wurde 1959 in Edinburgh/Schottland geboren und ist einer der spannendsten Künstler der Gegenwart. Er wuchs in Trinidad und Kanada auf und lebt und arbeitet heute in New York. Seine Gemälde zeigen oft traumartige und paradiesische Landschaften von großer Leuch
Die Sonderausstellung präsentiert die Emanzipation der Frau in den
1950er Jahren am Beispiel der meist fotografierten Frau des 20.
Jahrhunderts – der Schauspielerin, Sängerin und Stilikone Marilyn
Monroe. Die Ausstellung fokussiert sich dabei auf die starke Seite
dieser Ausnahmeerscheinung, die selbst 53 Jahre nach ihrem Tod im
Jahr 1962 nichts von ihrer Faszination verloren hat und deren
Einfluss in der Gesellschaft und Frauenbewegung bis heute spü
Jakob, Dominik und Oliver sind engste Freunde
und katholische Priester. Eines Tages wird Dominik beschuldigt, einen
Jungen sexuell missbraucht zu haben. Und während Oliver sich bemüht,
den Imageschaden für die Katholische Kirche in Grenzen zu halten, ist
Jakob schockiert über die Dinge, die er nach und nach herausfindet.
In seinem Regiedebüt VERFEHLUNG (Start: 26. März) behandelt Gerd
Schneider, der selbst einmal Priester werden wollte, ein
hochbrisantes und ak
Für den Theaterregisseur und Schriftsteller Falk
Richter zerstört die Technologisierung des Alltags immer mehr die
zwischenmenschliche Kommunikation. Er sei zwar nicht grundsätzlich
gegen das Internet oder gegen die Digitalisierung, sehe aber, dass
durch Facebook und Co. die Beziehungen zwischen den Menschen immer
oberflächlicher würden, erklärt Richter im Interview mit der in
Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland"
(Mittwochausgabe).
Die Kanzlerin sagte gestern alle Termine ab,
will am heutigen Mittwoch gar an die Unglücksstelle reisen. Ist das
zu viel des Guten? Nein, diese Reaktionen sind angemessen. Es gilt
zum einen, den Angehörigen der Opfer zu kondolieren und ihnen
jegliche Hilfe zuzusagen, die sie in den kommenden, schweren Tagen
benötigen. Das bringt ihnen ihre Kinder, Verwandten und Freunde nicht
zurück. Aber es tröstet, zumindest ein wenig. Und es gilt, möglichst
umfassend zu
Ja, es fällt unglaublich schwer: angesichts von 150
Menschenleben, die in wenigen Minuten ausgelöscht wurden, auch nur
die drängendsten Fragen zu stellen. Was bedeutet die Katastrophe von
Flug 4U9525 für die zivile Luftfahrt, für die Unternehmen
Lufthansa/Germanwings und Airbus? Gibt es womöglich einen
Zusammenhang mit dem Beinahe-Absturz des Lufthansa-Fluges LH1829
Anfang November, über den – welch unheimlicher Zufall – das Magazin
"Der Spiegel"
Der Schock sitzt tief. Sicher, Flugzeugabstürze
gibt es – leider – immer wieder. Aber meist fernab. Und deshalb meist
mit gedämpfter emotionaler Beteiligung, weil eben selten Landsleute
zu den Opfern gehören. Nun aber trifft es mitten ins Herz. Es sind
Nachbarn unter den Toten. An Bord waren 16 Gymnasiasten aus Haltern
in NRW. Und eine der zwei Lehrerinnen kommt aus Brakel im Kreis
Höxter. Wer soll da trösten? Was soll da trösten? Wann zuletzt ist
einer deutsc
Freitag, 27. März 2015, 21.00 Uhr
Erstausstrahlung
Moderation: Eva Schmidt
Das 3sat-Wirtschaftsmagazin "makro" fragt im Rahmen der
Themenwoche "Woran glaubst Du?", wie viel Glauben in unserem
Wirtschaftssystem steckt: Es beginnt schon beim Geld. Geld
funktioniert vor allem deshalb, weil wir fest an den auf das Papier
gedruckten Wert glauben. Das Bruttoinlandsprodukt, das
Wirtschaftswachstum, die Inflationsrate, die Arbeitslosenquote:
Wirtschaft wird vor
Deutschlands Veranstaltungskalender und Freikarten Club TwoTickets.de (http://www.twotickets.de) vergibt Freikarten für diese und andere Veranstaltungen.
Eine muslimische Doktorandin, die 2013 an der
Universität Duisburg-Essen in einer Ausstellung eine Collage zerstört
hat, kann sich nicht mit ihrer Glaubensfreiheit entschuldigen. Das
berichtet das in Bielefeld erscheinende WESTFALEN-BLATT
(Dienstags-Ausgabe). Sie muss 400 Euro Geldstrafe wegen
gemeinschädlicher Sachbeschädigung zahlen. Das hat jetzt das
Oberlandesgericht Hamm entschieden, das die Revision der gebürtigen
Marokkanerin gegen ein Urteil des Landgerich