Der BGH hat heute in einem Urteil einer Klägerin, die sich gegen Diskriminierung bei der Wohnungssuche gewehrt hatte, recht gegeben. Dazu äußerte sich die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman im WDR-Interview.
„Das ist ein Meilenstein im Antidiskriminierungsrecht in Deutschland. Ab heute wissen Betroffene, dass sie sich wehren können, wenn sie diskriminiert werden auf dem Wohnungsmarkt und dass es nicht oaky ist, dass Martin es leichter hat bei der Wohnungssuche als Malik oder Nicole es leichter hat als Nadiman. Das darf nicht sein und das hat das Gericht noch mal ganz klar gestellt und Menschen können sich wehren und das ist ein ganz tolles Signal, nicht nur für die Person, die es betroffen hat.“
Ataman führte aus, dass sich jedes Jahr Hunderte Menschen melden würden, die Diskriminierung bei der Wohnungssuche erleben würden. Diesen Menschen rät sie sich rechtliche Beratung zu holen. Gleichzeitig forderte sie im Interview mit WDR COSMO, dass bei der Reformierung des Gleichbehandlungsgesetztes diskriminierende Wohnungsanzeigen berücksichtigt werden sollten.
“ Bisher gilt es nur für Stellenanzeigen, ich darf nicht diskriminieren als Arbeitgeber, wenn ich eine Stellenausschreibung mache, aber bei einer Wohnungsmarktanzeige muss auch Diskriminierungsverbot herrschen und muss auch klar sein, dass man nicht sagen kann, ich möchte aber nur Menschen mit deutschen Namen haben oder „die klassischen Familien“ oder Menschen, die keine Sozialleistungen beziehen, das kann nicht sein.“
Die Zitate sind unter Quellennennung ab sofort frei. Das komplette Interview finden Sie zeitnah auf wdr.de
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