Grosso-Verband bedauert BGH-Urteil

Der Bundesverband Presse-Grosso bedauert das am
heutigen Montag, 24. Oktober 2011, verkündete Urteil des
Bundesgerichtshofs zur Revision des Mitgliedsunternehmens H.U. Grade
KG gegen die Bauer Vertriebs KG. Der Kartellsenat des BGH bestätigte
das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig. Danach war die VKG
berechtigt, die Vertragsbeziehungen mit dem Pressegrossisten ohne
weiteres aufzulösen. Die Verbandsgemeinschaft hatte die Grade KG bei
der Wahrung ihrer Rechte unterstützt.

„Wir bedauern für den Kollegen und die Branche ausdrücklich, dass
sich der Kartellsenat nicht der Rechtsauffassung der
Prozessbevollmächtigten unserer Mitgliedsfirma angeschlossen hat“,
betonte der 1. Vorsitzende des Grosso-Verbandes Frank Nolte im
Anschluss an die Urteilsverkündung in Karlsruhe. Die Grade KG leiste
eine ordentliche Vertriebsarbeit. „Die Kündigung wurde bis heute
nicht vom Verlag substantiiert“, so Nolte. Der Verlust eines
marktstarken Lieferanten habe für den Kollegen unmittelbar
existenzbedrohende Folgen.

Für eine eingehende Urteilsanalyse der BGH-Entscheidung will der
Verband das Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe abwarten. Er
schließt jedoch negative Folgen für die Pressevielfalt und
Vertriebsneutralität des deutschen Presse-Grosso-Systems nicht aus.
„Es bleibt abzuwarten“, so Nolte, „wie ein Presse-Grossist seinen
regionalen Versorgungsauftrag weiter neutral ausüben kann, wenn über
ihm das Damoklesschwert der willkürlichen Kündigung schwebt.
Insbesondere Großverlage könnten mit ihrer Marktstellung erheblichen
Druck auf jeden einzelnen Kollegen ausüben.“

Zum bewährten System des neutralen Vollsortiments-Grosso insgesamt
sieht der Verband keine publizistisch und wirtschaftlich bessere
Alternative. „Umso wichtiger ist es, dass die Verlegerverbände und
die ganz überwiegende Mehrheit der Presseverlage ihr Bekenntnis zur
„Gemeinsamen Erklärung“ von 2004 jeweils verbindlich erneuert haben“,
meinte Nolte. Diese Vereinbarung gilt als Magna Charta des
Pressevertriebs. Eine Kündigung ist danach allein im Fall von
Leistungsmängeln oder anderen sachlich gerechtfertigten Gründen
vorgesehen.

Hintergrund des Rechtsstreits war die am 28. Februar 2009 ohne
Angabe von Gründen ausgesprochene Kündigung des zwischen der Grade KG
und der Bauer Vertriebs KG bestehenden Grosso-Vertriebsvertrags durch
die Bauer Vertriebs KG. Seither hatte die VKG Bauer-Zeitschriften in
dem bisher von Grade versorgten Gebiet über eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft, die Presse Vertrieb Nord, vertrieben. Hiergegen
richtete sich die Klage des Pressegroßhändlers Grade, der verlangte,
weiterhin ausschließlich – hilfsweise konkurrierend – mit sämtlichen
Presseerzeugnissen des Bauer-Verlags beliefert zu werden. In erster
Instanz hatte das Landgericht Kiel die Kündigung als
kartellrechtswidrig angesehen und den Verlag zur ausschließlichen
Weiterbelieferung von Grade verpflichtet. Im Berufungsverfahren vor
dem Oberlandesgericht Schleswig sah das Gericht die Kündigung des
Grosso-Vertriebsvertrags als wirksam an und verneinte einen
Belieferungsanspruch des Presse-Grossisten.

Pressekontakt:
Bundesverband Presse-Grosso e.V.
Händelstraße 25-29
50674 Köln
Tel.: 0221/921337-0
Fax: 0221/921337-44
E-Mail: bvpg@bvpg.de
Internet: www.pressegrosso.de

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