Im Rechtsstreit um einen Artikel im HAMBURGER
ABENDBLATT zu Äußerungen der Buchautorin und ehemaligen
Tagesschau-Sprecherin Eva Herman auf einer Pressekonferenz im Jahr
2007 hat jetzt in letzter Instanz der Bundesgerichtshof entschieden:
Das HAMBURGER ABENDBLATT durfte in der gewählten Form über die
damaligen Äußerungen Eva Hermans zur NS-Familienpolitik berichten.
Die von Eva Herman geltend gemachten Ansprüche auf Schmerzensgeld,
Unterlassung und Richtigstellung wurden abgewiesen, das
vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichtes Köln aufgehoben.
Das HAMBURGER ABENDBLATT hatte sich an den Bundesgerichtshof
gewandt, weil die Revision vom Oberlandesgericht Köln nicht
zugelassen worden war. Daraufhin hatte der Bundesgerichtshof die
Revision angenommen und am 21. Juni 2011 erneut über den Streit
verhandelt.
Das Gericht machte in seiner Entscheidung deutlich, dass die
umstrittene Äußerung Eva Hermans vom HAMBURGER ABENDBLATT „weder
unrichtig noch verfälscht oder entstellt“ wiedergegeben worden sei.
Die Äußerung lasse, so der Bundesgerichtshof, „im Gesamtzusammenhang
betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und
Stoßrichtung“ nur die Deutung zu, die das HAMBURGER ABENDBLATT ihr
beigemessen habe.
Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG:
„Mit dem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof einmal mehr
Fehlentscheidungen der unteren Instanzen korrigiert.
Selbstverständlich müssen auch Prominente wie Eva Herman eine
kritische Auseinandersetzung mit ihren öffentlichen Äußerungen
hinnehmen – alles andere liefe auf bloßen Verlautbarungs- und
Gefälligkeitsjournalismus hinaus und hätte mit objektiver,
unabhängiger publizistischer Arbeit nichts zu tun.“
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Pressekontakt:
Viviana Plasil
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