Presserat fordert Stärkung der Pressefreiheit – Gesetzgeber muss freie Recherchearbeit sicherstellen –

Der Deutsche Presserat appellierte auf seiner
März-Sitzung an die Bundestagsfraktionen, den zurzeit beratenen
Gesetzentwurf zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit zu
beschließen. Er vertritt als Institution der Freiwilligen
Selbstkontrolle die Auffassung, dass der aktuell ungenügende Schutz
der Pressefreiheit und der Informanten nur durch eine gesetzliche
Regelung sichergestellt werden kann. Die Anhörung im Rechtsausschuss
des Deutschen Bundestages am 26. Januar habe gezeigt, wie wichtig es
sei, das sogenannte „Cicero-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts aus
dem Jahr 2007 endlich umzusetzen.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der seit Dezember 2010
dem Parlament vorliegt, sollen sich Journalisten künftig nicht mehr
strafbar machen, wenn sie geheime Informationen erhalten, auswerten
und veröffentlichen. Dieser Gesetzentwurf will Journalisten auch
besser vor Beschlagnahmungen schützen. Voraussetzung dafür soll
künftig ein „dringender“ und nicht mehr nur ein einfacher Tatverdacht
sein. Die Grünen-Fraktion hat einen weitergehenden Gesetzentwurf
vorgelegt, der zusätzliche Lücken im Schutz gegenüber
Ermittlungsmaßnahmen schließen soll.

„Der Schutz der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht ist
teilweise lückenhaft. Da angesichts dieser Rechtslage Durchsuchungen
und Beschlagnahmeaktionen bei Journalisten nicht verhindert werden
können, ist die Recherchetätigkeit von Journalisten erheblich
gefährdet, was einer ungerechtfertigten Einschränkung der
Pressefreiheit gleichkommt“, betont Bernd Hilder, der Sprecher des
Deutschen Presserats in Berlin.

Ansprechpartner für die Presse: Lutz Tillmanns, Tel. 030-367007-0

Pressekontakt:
Deutscher Presserat
Telefon: 030-367 00 7-0
Fax: 030-367 00 7-20
E-Mail: info@presserat.de

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