ARD-alpha: BR will gegen BLM-Entscheidung vorgehen

Herausnahme ARD-Alpha aus dem analogen Kabel durch
KDG – BR will gegen BLM-Entscheidung vorgehen

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat Kabel
Deutschland (KDG) eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung
ausgestellt, wonach die Beendigung der Einspeisung von ARD-Alpha in
das analoge Kabelnetz zulässig sein soll. Diese
Unbedenklichkeitsbescheinigung ist aus Sicht des Bayerischen
Rundfunks rechtswidrig. Der Bayerische Rundfunk wird diese
Entscheidung so nicht hinnehmen und deshalb alle zur Verfügung
stehenden rechtlichen Mittel ergreifen, um hiergegen vorzugehen –
auch um den Streit nicht auf dem Rücken der Zuschauerinnen und
Zuschauer von ARD-Alpha auszutragen.

Aus Sicht des Bayerischen Rundfunks hat das Programm ARD-Alpha
sogenannten „Must-Carry-Status“. Laut Rundfunkstaatsvertrag sind die
Kabelfirmen demnach verpflichtet, das Programm sowohl analog als auch
digital in alle bayerischen Kabelnetze einzuspeisen. Die im Juni 2014
erfolgte reine Umbenennung des Programms BR-Alpha in ARD-Alpha ändert
hieran nichts. Es handelt sich nach wie vor um ein Bildungsprogramm,
das in alleiniger Trägerschaft und alleiniger Finanzierung vom
Bayerischen Rundfunk veranstaltet wird. Die Umbenennung in ARD-Alpha
dient dazu, das Programm für Kooperationen im Bildungsbereich
attraktiver zu machen, sie ändert aber nichts am Charakter des
Programms und damit am Must-Carry-Status. Der Must-Carry-Status ist
auch nicht abhängig vom Abschluss eines Einspeisevertrages zwischen
Bayerischem Rundfunk und KDG mit der Folge einer Vergütungspflicht.

Prof. Dr. Albrecht Hesse, Justitiar des Bayerischen Rundfunks:
„Gebühren an Unternehmen, die mit der Vermarktung unserer Programme
gutes Geld verdienen, sind nicht gerechtfertigt. Die KDG betreibt mit
ihren Kabelnetzen einen eigenen Geschäftsbetrieb, mit dem sie
Gewinne erzielt. Die Programme des Bayerischen Rundfunks sind hierfür
gewissermaßen ein Vorprodukt, das der BR unentgeltlich anliefert, um
der KDG überhaupt erst ihren erfolgreichen Geschäftsbetrieb zu
ermöglichen. Es ist nicht üblich, dass der Lieferant des Vorprodukts
den Verkäufer, der ja aus dem Verkauf des Produkts ohnehin Gewinn
erzielt, für diese Gewinnerzielung noch einmal zusätzlich bezahlt.“

In keinem anderen europäischen Land außer der Bundesrepublik
müssen die Sender übrigens für die Einspeisung ihrer Programme ins
Kabel ein Entgelt bezahlen. Und auch in der Bundesrepublik sind KDG
und Unity Media die einzigen Kabelnetzbetreiber, die ein solches
Entgelt verlangen. Alle anderen Netzbetreiber, ungefähr 350 an der
Zahl mit derselben Zahl angeschlossener Wohneinheiten wie KDG und
Unity Media, verbreiten die Programme, ohne hierfür ein
Einspeiseentgelt zu erheben. Der BR bewertet Entgeltforderungen von
KDG daher als missbräuchlich.

Über diese Rechtsfragen sind seit nunmehr zwei Jahren zahlreiche
Prozesse zwischen KDG auf der einen und ARD und ZDF auf der anderen
Seite anhängig. Alle Gerichtsentscheidungen haben bisher den
Standpunkt von ARD und ZDF bestätigt. Die letztinstanzliche
Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus.

Pressekontakt:
Bayerischer Rundfunk
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