Vorratsdatenspeicherung: Zeitungsverleger begrüßen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die umstrittene
EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig zu erklären,
begrüßt. Damit werde der Quellenschutz garantiert und die
Pressefreiheit geschützt, sagte der Hauptgeschäftsführer des BDZV,
Dietmar Wolff, heute in Berlin.. „Freie Medien brauchen Informanten,
die nicht ständig in der Angst leben müssen, bespitzelt zu werden,
und Journalisten, die frei von Überwachung arbeiten können!“

Die Luxemburger Richter hatten die massenhafte Speicherung von
Telefon- und Internetverbindungen der Bürger ohne konkreten Anlass
als gravierenden Eingriff in die Grundreche der Bürger verurteilt.
Damit werde das Recht auf Datenschutz und die Achtung des
Privatlebens verletzt.

In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung zur
Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die
deutschen Vorgaben 2010 gekippt. Die damalige Regierung konnte sich
danach nicht auf eine Neufassung einigen. Eine Umsetzung der
EU-Richtlinie in deutsches Recht sei vor dem Hintergrund der neuen
Entscheidung nun entbehrlich, betonte Wolff.

Die deutschen Zeitungsverleger sprechen sich seit langem gegen den
drohenden Wegfall des grundrechtlich gewährten Quellenschutzes aus,
der in Folge der dauerhaften Speicherung von Verbindungsdaten aus der
Telefon-, Mail- und Internetnutzung droht.

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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