Zur heutigen Medienberichterstattung hält Lyoness Folgendes fest:

Das in diversen Medien zitierte Prüfersuchen der
Finanzmarktaufsicht (FMA) an die Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WiKoSta) ist Bestandteil einer
Ermittlungsakte und stammt bereits aus Oktober 2012. Es stellt
keinesfalls, wie suggeriert, eine neue Entwicklung dar.

Richtig ist vielmehr, dass diese Anfrage der FMA innerhalb der
letzten sechs Monate durch zwei aktuelle Gutachten längst bearbeitet
wurde. Sowohl der von Gericht beauftragte Gutachter als auch die
durch Lyoness beauftragte renommierte Kapitalmarktrechtlerin Frau
Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, kommen zu dem Ergebnis, dass
Anzahlungen auf zukünftige Einkäufe (landläufig „Businesspakete“
genannt) nicht als Veranlagung zu bewerten sind und demnach nicht der
Prospektpflicht unterliegen.

Lyoness fühlt sich dahingehend bestätigt, nicht gegen
kapitalmarktrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben.

Rückfragehinweis:
Mathias Vorbach
Konzernsprecher
Tel: +43 316 7077 675
E-Mail: mathias.vorbach@lyoness.ag

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