Zeitungsverleger begrüßen Neuregelung zur Pressefusionskontrolle

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat heute in Berlin die vom Bundestag im Rahmen der Novelle des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verabschiedete Lockerung der
Pressefusionskontrolle begrüßt.

Mit dem Gesetz werde der von den Zeitungsverlagen vorgetragenen
Forderung einer moderaten Anpassung der Fusionskontrolle an die
Marktveränderungen Rechnung getragen. „Der Bundestag hat heute eine
wichtige Richtungsentscheidung getroffen“, sagte ein Sprecher des
BDZV. Damit erhielten die Zeitungen die Möglichkeit, stärker als
bisher gemeinsam den Herausforderungen im digitalen Medienmarkt zu
begegnen.

Den ebenfalls vom Bundestag vorgesehenen Schutz des Pressegrossos
bezeichnete der BDZV als „sinnvoll zum Erhalt des vielfaltssichernden
Pressevertriebssystems in Deutschland“. Der Verlegerverband
appellierte an die Bundesländer, das Gesetz im Bundesrat zügig zu
verabschieden, damit es zeitnah in Kraft treten könne.

Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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