Die Rehabilitation umfasst die drei Bereiche medizinische, berufliche und soziale
Rehabilitation. Die medizinische Rehabilitation kümmert sich dabei um die körperlichen
Beschwerden und hilft dabei, den Patienten wieder in einen Zustand zu versetzen, in dem
er möglichst ohne Einschränkungen wieder in das Alltags- und Berufsleben zurückkehren
kann.
Allerdings ergibt sich bei vielen Patienten eine körperliche Einschränkung, die eine
nahtlose Rückkehr in den Job unmöglich macht. Hier kommt die berufliche Rehabilitation
zum Tragen, die den Betroffenen dabei unterstützt, in seinen alten Beruf zurückzukehren
oder neue berufliche Möglichkeiten zu nutzen.
Im Sozialgesetzbuch (SGB) sind diese Dinge geregelt. Danach hat jeder im Bedarfsfall ein
Anrecht auf Leistungen zur medizinische, beruflichen und soziale Rehabilitation. Um diese
Leistungen zu erhalten, ist es allerdings notwendig einen Reha-Antrag zu stellen.
Damit stellt sich dann bereits die erste Frage: Wer ist eigentlich der zuständige
Kostenträger? Meine Krankenkasse? Die Rentenversicherung? Oder doch die
Arbeitsagentur? Und wie sieht es mit den Kosten für die Rehabilitation aus? Und an wen
muss ich mich wenden, um eine Rehabilitation zu beantragen?
www.reha-patient.de will Betroffenen in erster Linie einen Gesamtüberblick über das
Thema Rehabilitation geben und Antworten auf die wichtigsten Fragen sowie
weiterführende Adressen und Anlaufstellen zur Verfügung stellen. Jeder Nutzer, der die
Seite besucht, soll in weniger als einer Stunde wissen, welches die nächsten Schritte sind,
die er unternehmen muss.
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