Der WDR-Rundfunkrat hat sich in seiner jüngsten
Sitzung gegen die im Rundfunkstaatsvertrag vorgegebene
Sieben-Tage-Regel für Telemedien ausgesprochen. Danach dürfen
öffentlich-rechtliche Sender aktuelle Sendungen (u. a. Tagesschau
außer 20 Uhr, Morgenmagazin, Nachtmagazin) nur bis zu sieben Tage im
Netz einstellen. Ruth Hieronymi, die Vorsitzende des Gremiums,
fordert „zeitgemäße Entscheidungen für die Verweildauer von Angeboten
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet“. Dies sei
„vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung und den veränderten
Sehgewohnheiten der Nutzerinnen und Nutzer von Online-Medien dringend
geboten“.
Statt starrer Regeln sollen sachbezogene Kriterien die Dauer von
Angeboten im Netz bestimmen: der journalistisch-redaktionelle Anlass,
die Verfügbarkeit nötiger Rechte und die Wirtschaftlichkeit. Diese
Vorgaben hätten WDR und ARD bei den Verhandlungen über den
Rechteerwerb zu berücksichtigen. Horst Schröder, der Vorsitzende des
Ausschusses für Rundfunkentwicklung im WDR-Rundfunkrat, betont: „Die
Angebote im Netz müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den
Urheber- und Produzentenvergütungen stehen.“
Mit seiner aktuellen Stellungnahme (Stellungnahmen
WDR-Rundfunkrat) richtet sich der WDR-Rundfunkrat vor allem an die
Bund-Länder-Kommission. Sie hat den Auftrag, die verschiedenen
Regulierungen für Rundfunk und Internet auf Bundes- und Landesebene
aufeinander abzustimmen, da die verschiedenen Medien immer stärker
zusammenwachsen („Konvergenz“).
Pressekontakt:
Die Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Tel: 0221/220-5600
Mailadresse: rundfunkrat@wdr.de
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