Der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für
neue Medien (BLM), Siegfried Schneider, begrüßt das heutige Urteil
des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH), das der Klage der
Axel Springer AG wegen der 2006 gescheiterten Übernahme der
ProSiebenSat.1 AG stattgegeben hat. Das Urteil schaffe Klarheit und
Rechtssicherheit in der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben zum
Medienkonzentrationsrecht, so Schneider.
Formell ist die BLM zwar die Beklagte im betreffenden Verfahren,
weil sie die damalige Entscheidung der KEK (Kommission zur Ermittlung
der Konzentration im Medienbereich) ausführen musste, wonach Springer
für die Übernahme der ProSiebenSat.1-AG keine medienrechtliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wurde. Inhaltlich hatte
aber auch der BLM-Medienrat die Entscheidung der KEK als rechtswidrig
bewertet.
Nachdem das Verfahren bereits durch mehrere Instanzen geführt
wurde, hat der BayVGH heute verkündet, dass die KEK-Entscheidung
rechtswidrig war, weil sie den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum
in mehrfacher Hinsicht überschritten habe. Da der vorgegebene
Schwellenwert von 25 Prozent Zuschaueranteil für eine Übernahme im
Fernsehmarkt mit 22,06% deutlich unterschritten worden sei, hätte die
KEK die Beteiligung der Springer AG auf medienrelevanten Märkten
damals gar nicht prüfen dürfen, zumal nicht ausreichend dargelegt
wurde, warum es sich in Sachen ProSiebenSat.1 um einen Ausnahmefall
handele.
Diese Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.blm.de
Pressekontakt:
Bettina Pregel, Tel. (089) 63808-318, bettina.pregel@blm.de
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