Nach Zeitarbeitsurteil: Christliche Gewerkschaften prüfen Verfassungsbeschwerde
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen
die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und
Personalserviceagenturen (CGZP) erwägt diese nun eine
Verfassungsbeschwerde. "Es ist durchaus fraglich, ob hier nicht eine
verfassungswidrige Auslegung des Tarifvertraggesetzes vorliegt",
sagte der langjährige Vorsitzende der CGZP, Gunter Smits, dem NDR
Magazin "Menschen und Schlagzeilen" (Sendetermin: Mittwoch, 2. März,
NDR Fernsehen