Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) soll bei den Planungen und Vorarbeiten zum Digitalen Medienhaus (DMH) gegen das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstoßen haben. Rechtliche Vorgaben des Senders und des Landes Berlin seien nicht berücksichtigt worden. Das ergibt sich aus einem Prüfbericht des Landesrechnungshofs Berlin (LRH Berlin) zur "Vorbereitung der Baumaßnahme Digitales Medienhaus", der am Donnerstag veröffentlicht wird. Das Projekt DMH
Medienberichten zufolge plant die niedersächsische SPD-Justizministerin, den Strafverfolgungsbehörden noch weitere Möglichkeiten im Bereich der "Politikerbeleidigungen" einzuräumen. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, lehnt derartige Vorstöße klar ab.
"Den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung brauchen wir in Deutschland gar nicht – und ganz sicher muss er auch nicht verschärft werde
Erfolgreiche Initiative "Justiz und Medien – konsequent gegen Hass" um ein weiteres Jahr verlängert / Neue Kooperation zum Schutz von Content Creators mit der Influencer-Agentur INSIGHT / Podiumsdiskussion bei den Medientagen München / Justizminister Eisenreich: "Hasskriminalität hat ein erschreckendes Ausmaß erreicht. Deshalb wollen wir unsere erfolgreiche Initiative erweitern."
Hass und Hetze im Internet haben ein erschreckendes Ausmaß erreicht u
Ein US-Schiedsgericht hat mit einer jetzt veröffentlichten Entscheidung eine Klage abgewiesen, deren Gegenstand der Vorwurf angeblicher Schiedsrichtermanipulation und Schiedsrichterbestechung im olympischen Fechtsport war. Die ARD-Sportschau hatte in ihrer während der Olympischen Spiele ausgestrahlten Verdachtsberichterstattung über angeblich systematischen Betrug beim Fechten auf dieses Verfahren Bezug genommen, bislang aber nicht über dessen Ausgang informiert.
Das Landgericht Hamburg hat mit einstweiliger Verfügung vom 25.09.2024 (324 O 421/24) eine in der ARD-Sportschau vom 04.08.2024 durch den Sportjournalisten Hans-Joachim "Hajo" Seppelt aufgestellte Behauptung als unzulässige Verdachtsberichterstattung und als persönlichkeitsrechtsverletzend verboten. Seppelt hatte den russisch-usbekischen Multimilliardär Alischer Usmanow für Bestechung und Manipulation von Schiedsrichtern im internationalen Fechtsport verantwort
Der Fall des Millionenbetrügers Felix Vossen nimmt eine unerwartete Wendung. Eine der Betrogenen steht selbst wegen Betrugs vor Gericht, ergaben Recherchen für den NDR Info Podcast "Der talentierte Mr. Vossen". Madhu Grover soll u.a. ihren amerikanischen Ex-Partner um mehrere Millionen Dollar betrogen haben. Im Vossen-Verfahren war die Familie der 55-Jährigen mit indischer und US- Staatsbürgerschaft unter den Geschädigten. Der Deutsche wurde verurteilt, der Fam
Die ARKTIS IT solutions GmbH gestaltet den technologischen Wandel in der Justiz aktiv mit. Auf der diesjährigen Smart Country Convention (SCCON) in Berlin, der zentralen Veranstaltung für die Digitalisierung des öffentlichen Sektors, präsentiert das Unternehmen innovative Lösungen für mehr Effizienz und Transparenz in gerichtlichen Verfahren. Das enorme Potenzial im Bereich e-Justice hat ARKTIS IT solutions zuvor bereits auf dem 33. EDV-Gerichtstag in Saarbrück
Das Landgericht Hamburg hat eine in der ARD-Sportschau vom 04.08.2024 durch den Sportjournalisten Hans-Joachim "Hajo" Seppelt aufgestellte Behauptung als unzulässige Verdachtsberichterstattung und als persönlichkeitsrechtsverletzend verboten. Seppelt hatte dort den russisch-usbekischen Multimilliardär und früheren Geschäftsmann Alischer Usmanow für Bestechung und Manipulation von Schiedsrichtern im internationalen Fechtsport verantwortlich gemacht. Bei Zuw
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung der Ausschussvorsitze im Deutschen Bundestag teilt der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion und Justiziar, Stephan Brandner, mit:
"Ein schwarzer Tag für den Parlamentarismus in Deutschland. Mit dieser Entscheidung wird die Position von Ausschussvorsitzenden massiv geschwächt und letztendlich deren Handeln der Willkür der jeweiligen Regierungsmehrheit unterworfen. Ab sofort muss jeder Ausschussvorsitzende
Der F.A.Z.-Autor Bülent Mumay wurde im Mai 2023 vom 59. Strafgericht in Istanbul zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Berufung gegen dieses Urteil ist nun abgelehnt worden. Damit droht Bülent Mumay, in Haft genommen zu werden.
Verurteilt wurde Mumay, weil er sich der von einem regierungsnahen Bauunternehmen erwirkten Zensur widersetzt hatte. Dieses hatte bei einer Ausschreibung über einen Auftrag im Wert von rund einer Milliarde