gefassten Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass der Bund die durch die Versteigerung der Frequenzen von 790-862 MHZ entstehenden Umstellungskosten der bisherigen Nutzer dieser Frequenzen nicht in angemessener Form tragen will.
In diesem Zusammenhang erinnert er an seinen entsprechenden Beschluss vom 12. Juni 2009 – Drs. 204/09 (Beschluss). In diesem brachte er seine Erwartungen zum Ausdruck, dass der Erlös aus der Versteigerung der Frequenzen auch zur Deckung derjenigen Kosten eingesetzt wird, die den Rundfunksendeunternehmen, Sekundärnutzern und Kultur- und Bildungseinrichtungen – beziehungsweise den sie tragenden Kommunen und Ländern – aus der notwendigen technischen Umstellung entstehen. Die Länder gehen davon aus, dass die hierbei entstehenden Kosten mindestens 700 Millionen Euro betragen.
Sie kritisieren, dass der Bund diesen Ansatz nicht anerkannt hat und lediglich bereit ist, maximal 130 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Angesichts des erzielten Ersteigerungserlöses von ca. 3,6 Milliarden Euro hält der Bundesrat diese Summe für nicht angemessen.
Er geht daher davon aus, dass der Bund eine Aufstockung der Mittel vornimmt, sobald erkennbar ist, dass die bereitgestellte Summe vor Ende des Jahres 2015 ausgeschöpft sein wird.
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