Unternehmen kennen diesen Fall. Der Kunden kauft ein Produkt und bemängelt dieses kurze Zeit später. Nun verlangt der Kunde, dass dieser Mangel behoben werden muss. Handelt es sich hier beispielsweise um einen Anhänger, kann dem Kunden zugemutet werden, diesen zur Reparatur zum Unternehmen zu bringen.
Branchen-Local (http://lexfati-branchen-local.com/reklamieren/) .com weißt die Unternehmen darauf hin, dass ein Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt hat, dass das Unternehmen nicht dazu verpflichtet ist, die defekte Ware beim Kunden abzuholen. Einem Kunden sind gewisse Unannehmlichkeiten zuzumuten. Unternehmen sollten sich aber überlegen, statt mit diesem Urteil bei Unstimmigkeiten zu argumentieren, ob sie dem Kunden nicht besser entgegenkommen. Dies verhindert eine Schädigung des Kundenverhältnisses. So weiß der Kunde auch, dass das Unternehmen einen guten Service hat und bemüht ist, den Kunden zufrieden zu stellen. Der Kunden ist somit auch nicht abneigt und voreingenommen, das nächste Produkt beim Unternehmen zu kaufen.
Ihr branchen local (http://branchen-local-premium.com) Team
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