Der Rundfunk Berlin-Brandenburg wird den von der
NPD eingereichten Wahlwerbespot nicht ausstrahlen.
Der rbb hat sich gegen die Ausstrahlung entschieden, nachdem das
rbb-Justitiariat den Spot eingehend geprüft hat. Im Ergebnis verstößt
der vorliegende Wahlwerbespot nach Auffassung des rbb offenkundig
gegen geltendes Recht: „Der Spot erweckt den Eindruck, dass dort
genannte und gezeigte Straftaten ausschließlich von ausländischen
Mitbürgern begangen wurden und ist damit geeignet, diesen Teil der
Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden.
Er erfüllt damit den Straftatbestand der Volksverhetzung (§130
StGB)“, so die Begründung des rbb.
Der rbb räumt der NPD die Möglichkeit ein, bis zum kommenden
Montag (15. August, 10.00 Uhr) einen entsprechend geänderten
Werbespot vorzulegen.
Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen
Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien
die volle rechtliche Verantwortung.
Unbeschadet dessen kann der rbb die Ausstrahlung ablehnen, wenn
der Spot einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die
allgemeinen Gesetze enthält.
Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Volker Schreck
030-97993-12101
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