Pressemeldung des ZDF-Fernsehrates zur Evaluation des Drei-Stufen-Tests / Polenz: Verfahren durch Transparenz und Unabhängigkeit geprägt / Fernsehrat evaluiert Drei-Stufen-Test

Der Fernsehrat hat sich nach dem Abschluss des
Drei-Stufen-Tests zum Telemedienbestand von ZDF, 3sat und PHOENIX mit
der Frage beschäftigt, welche Erkenntnisse aus dem Verfahren gewonnen
werden können. Aus der Mitte des Fernsehrates war der Wunsch geäußert
worden, eine Evaluation mit dem Ziel der Reflexion, der Transparenz
und der Optimierung des Verfahrens für die Zukunft durchzuführen.

Neben einer Evaluation des fachlichen, zeitlichen und finanziellen
Aufwands hat sich das Gremium unter anderem mit der Möglichkeit einer
Beschleunigung des Verfahrens, der Notwendigkeit der Schriftlichkeit
von Stellungnahmen Dritter sowie mit der Pflicht zur Einholung von
Marktgutachten bei kleineren Angeboten befasst. Zu diesen Fragen hat
der Fernsehrat seine Erfahrungen mit der Anwendung der geltenden
staatsvertraglichen Regelungen zugrunde gelegt und diese bewertet. Im
Ergebnis sieht der Fernsehrat in den genannten Bereichen derzeit
keinen Änderungsbedarf im Hinblick auf die geltende Rechtslage.

Die staatsvertraglichen Regelungen zur Verweildauer haben sich
nach Auffassung des Fernsehrats dagegen als weniger praktikabel
erwiesen. Auch mit Blick auf die Folgen der Depublikation hält der
Fernsehrat eine Evaluierung bei der nächsten Novellierung des
Rundfunkstaatsvertrags für erforderlich, um langfristig eine für alle
Betroffenen zufrieden stellende Lösung zu finden. Der Streit um die
Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der presseähnlichen
Angebote konnte trotz eines eindeutigen Votums des Fernsehrates in
dieser Frage nicht vollständig beigelegt werden. Es bestand Einigkeit
darüber, dass vom Verfahren des Drei-Stufen-Tests auch nicht erwartet
wurde, dass divergierende Grundpositionen im Wettbewerb wie die der
öffentlich-rechtlichen Anstalten und die der Verleger miteinander in
Einklang gebracht werden können.

Der Vorsitzende des Fernsehrates, Ruprecht Polenz, zum Verfahren
insgesamt: „Es ist dem Fernsehrat gelungen, eine zeitlich wie
fachlich intensive Auseinandersetzung mit dem komplexen Thema des
Telemedienauftrags zu bewältigen. Transparenz und Unabhängigkeit des
Gremiums haben das Verfahren geprägt. Der Fernsehrat wurde durch die
neue Aufgabe als Kontrollorgan, das seine Legitimation aus der
Binnenpluralität schöpft, aufgewertet. Er wird die Umsetzung der
Telemedienkonzepte durch das ZDF weiterhin begleiten und sich in
regelmäßigen Abständen über relevante Entwicklungen der
Telemedienangebote und des Marktes informieren.“

Der Bericht zur Evaluation ist auf der Webseite des
ZDF-Fernsehrates unter
http://www.unternehmen.zdf.de/index.php?id=558#c825 in voller Länge
abrufbar.

Pressekontakt:
Sekretariat ZDF-Fernsehrat
Ansprechpartner: Jan Holub
Telefon: +49-6131-70-12011

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