Presseinformation Herbert Grönemeyer

Als Presseanwalt von Herbert Grönemeyer nehme ich
zu der aktuellen Berichterstattung, wonach Herr Grönemeyer einen
Pressefotografen geschlagen haben soll, wie folgt Stellung:

Zunächst einmal bleibt bei der Berichterstattung unerwähnt, dass
Fotografen unseren Mandanten und seine Familie zuvor in einem rein
privaten Moment am Flughafen massiv verfolgt und bedrängt haben. Herr
Grönemeyer hat mehrfach darum gebeten, dass Filmen bzw. Fotografieren
zu unterlassen. Dennoch ließen die genannten Personen hiervon nicht
ab. Nach geltendem Recht in Deutschland müssen es auch Prominente
nicht dulden, dass Fotos aus ihrem Privatleben oder im privaten
Alltag veröffentlicht und verbreitet werden. Allein um diesem
vorzubeugen hat Herr Grönemeyer sodann selber versucht, die
Fotografen körperlich wegzudrängen, um sie vom weiteren Fotografieren
abzuhalten. Wir widersprechen aber ausdrücklich einer Darstellung,
wonach unser Mandant mit seinen Händen Fotografen „geschlagen“ haben
soll. Vielmehr macht dieser Fall erneut deutlich, mit welcher
Aggressivität Fotografen/Paparazzi in Deutschland trotz des oben
geschilderten geltenden Rechts vorgehen, so dass die Beteiligten sich
hiergegen oftmals nur noch selbst zur Wehr setzen können.

Professor Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt

Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel.: 030 88 00 150
Fax : 030 88 00 15 55

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