PRESSEERKLÄRUNG FÜR STEFAN KUNTZ / Schertz Bergmann erwirkt umfassendes gerichtliches Verbot gegen den Stern

PRESSEERKLÄRUNG FÜR STEFAN KUNTZ / Schertz Bergmann erwirkt umfassendes gerichtliches Verbot gegen den Stern

Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 108/26) gegen die RTL interactive GmbH (verantwortlich für stern+ Inhalte auf www.stern.de) weisen wir als Rechtsanwälte von Stefan Kuntz auf Folgendes hin:

Nachdem das Landgericht Hamburg bereits der BILD-Zeitung untersagt hatte, über angebliche Vorwürfe gegen unseren Mandanten zu berichten, hat das Gericht nunmehr auch eine Berichterstattung des Stern mit klaren Worten verboten. Das Medium hatte mehrere Wochen nach der BILD online über angebliche Verfehlungen unseres Mandanten berichtet und dabei angebliche konkrete Vorwürfe benannt. Hierbei wurde eine anoynme Rechtsanwältin zitiert, die schilderte, was ihre Mandantinnen ihr angeblich berichtet hätten.

Auch diese Berichterstattung war nicht einmal im Ansatz von ausreichenden Beweistatsachen getragen. Die Hamburger Pressekammer hat daher bereits den für eine zulässige Verdachtsberichterstattung erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen verneint.

Der Berichterstattung fehlte damit jegliches Fundament. Das Landgericht betont, dass auch die von Seiten des Mediums eingereichte eidesstattliche Versicherung der im Artikel nicht namentlich benannten Rechtsanwältin keinen ausreichenden Beleg darstellt, weil es sich bei ihr nur um eine Zeugin vom Hörensagen handle und sie ohnehin nur drei Sachverhalte versichert habe, was die Berichterstattung des Stern schon deshalb nicht tragen könne, weil darin von mindestens fünf Vorfällen berichtet worden war.

Das Gericht betont zudem, dass davon auszugehen ist, dass die Redaktion unseren Mandanten vor der Berichterstattung auch nicht ausreichend konfrontiert hatte. Auch diese Mindestvoraussetzung war mithin nicht eingehalten worden.

Die Berichterstattung war damit offensichtlich rechtswidrig. Der Stern wird sich fragen lassen müssen, wie es dazu kommen konnte, dass eine auch vom Mitglied der Chefredaktion Giuseppe Di Grazia als Autor mitverantwortete Berichterstattung nicht einmal die absoluten rechtlichen Mindeststandards gewahrt hat.

Prof. Dr. Christian Schertz

Rechtsanwalt

Nicolas Jim Nadolny, LL.M. (KCL)

Rechtsanwalt

Pressekontakt:

Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: mail@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0

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