Petitionsausschuss beriet über Petition „Reform der Tarifstruktur und Vertragspraxis der GEMA“ der DTIV: Ein wichtiger Schritt für alle Musiklizenznutzer

Petitionsausschuss beriet über Petition „Reform der Tarifstruktur und Vertragspraxis der GEMA“ der DTIV: Ein wichtiger Schritt für alle Musiklizenznutzer

Am 15. September 2025 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag über die vor einem Jahr eingereichte Petition 172858 öffentlich beraten, mit der eine Reform der Tarifstruktur und Vertragspraxis der GEMA sowie eine bessere Kontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt gefordert wird.

„Ich bin überwältigt, dass unsere Petition von 104.093 Mitzeichnungen unterstützt wird,“, so Miron Jakubczyk, Einreicher der Petition und seit 30 Jahren Inhaber einer Tanzschule. „Die drastischen Erhöhungen der GEMA-Tarife treffen nicht nur Tanzschulen. Wir stehen stellvertretend für viele andere Veranstalter und Nutzergruppen.“

Seit einigen Jahren versucht die GEMA, die bisherigen Pauschalverträge mit Nutzerverbänden aufzukündigen und vermehrt über ihr Onlineportal mit jedem einzelnen Nutzer, der sich dort registrieren muss, Einzelvertragsverhältnisse abzuschließen.

„Dies erhöht nicht nur den bürokratischen Aufwand für jede Tanzschule immens, da immerhin bis zu zehn Tarife in Betracht kommen, sondern bedeutet eine Gebührenerhöhung um das Drei- bis Vierfache,“ ergänzt Dietmar Buermann, Vorsitzender der Deutschen Tanzschulinhaber Vereinigung e.V. (DTIV).

Kernanliegen der Petition ist, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu ändern, dass

– Tarife nicht mehr einseitig von der GEMA festgesetzt und nur im Einzelfall auf dem gerichtlichen Klageweg auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden können, sondern
– eine Ex-Ante-Preisfestsetzung erfolgt – entweder durch eine paritätisch besetzte Tarifkommission nach dem Schweizer Modell oder eine schlagkräftige Aufsichtsbehörde, wie wir es aus anderen Bereichen mit Monopolstrukturen kennen.
– Pauschalverträge von der GEMA weitergeführt und nicht von ihr einseitig aufgekündigt werden. Sie geben den Musiklizenznutzern Planungssicherheit.

Nur eine transparente und faire Vertragsgestaltung sichert nachhaltig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Musiklizenznutzer, um auch künftig eine angemessene Vergütung der Urheber sicherzustellen. Wenn die Existenz derjenigen, die Musik einsetzen und kulturelle Veranstaltungen ermöglichen, auf dem Spiel steht, hilft das den Urhebern von Musik am allerwenigsten.

Die DTIV hat in der öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber gefordert ist, einen strukturellen Webfehler im Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) zu korrigieren und einen fairen Interessenausgleich aller Beteiligten zu ermöglichen.

Die DTIV ruft den Gesetzgeber auf, die vorgeschlagenen Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen und dabei die Belange aller Musiklizenznutzer zu berücksichtigen. Nur so wird auch künftig Musik überall dort gespielt werden können, wo sie Menschen verbindet.

Weiterführende Informationen:

Videoaufzeichnung der öffentlichen Beratung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags (ab 1:29) (https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss/sitzungen/1107672-1107672)

Petition 172858 „Verwertungsgesellschaften – Reform der Tarifstruktur und Vertragspraxis der GEMA / verbesserte Kontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt“ (https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_09/_24/Petition_172858.nc.html)

Bundestag – hib: „Petition fordert Reform der GEMA-Tarifstruktur“ (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1109884)

Pressekontakt:

Deutsche Tanzschulinhaber Vereinigung e.V.
Gymnicher Hauptstraße 60
50374 Erftstadt
Web: www.dtiv-ev.de
Telefon: +49 2235 68 95 18

Miron Daniel Jakubczyk
Koordinator Petition „Reform der GEMA“
E-Mail: jakubczyk@dtiv-ev.de
Telefon: +49 179 149 67 97

Dietmar Buermann
1. Vorsitzender
E-Mail: buermann@dtiv.org
Telefon: +49 2452 2 53 64

Original-Content von: Deutsche Tanzschulinhaber Vereinigung e.V. (DTIV), übermittelt durch news aktuell

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