Petition zur Streichung des „Gotteslästerungsparagraphen“ 166 StGB veröffentlicht / Giordano-Bruno-Stiftung ruft zur Stärkung der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit auf

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat
die Petition zur Streichung des sogenannten
„Gotteslästerungsparagraphen“ 166 StGB auf seiner Internetseite
veröffentlicht. Der Paragraph bedroht Künstlerinnen und Künstler mit
Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren, wenn sie in ihren Werken
religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse in einer Weise
„beschimpfen“, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu
gefährden. Die Petition kann ab sofort unterzeichnet werden. Die
Zeichnungsfrist endet am 17. Februar.

Der deutsche Philosoph und Vorstandssprecher der
Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Michael Schmidt-Salomon hat die
Petition bereits am 8. Februar als Reaktion auf den Anschlag auf das
französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ eingereicht. „Ich denke,
dass der Gesetzgeber in der gegenwärtigen Situation
unmissverständlich klarstellen muss, dass er die Freiheit der Kunst
höher gewichtet als die verletzten Gefühle religiöser Fanatiker“,
erklärte Schmidt-Salomon dazu am Dienstag am gbs-Stiftungssitz in
Oberwesel. „Man muss sich vergegenwärtigen, dass nach deutschem
Gesetz die Satiriker von Charlie Hebdo hätten verurteilt werden
können, weil ihre Zeichnungen Fundamentalisten dazu animierten,
Terrorakte zu begehen. Eine solche Umkehrung des
Täter-Opfer-Verhältnisses dürfte es in einem modernen Rechtsstaat
nicht geben! Daher haben alle –Charlie Hebdo—Solidaritätsbekundungen
der Kanzlerin einen faden Beigeschmack, solange § 166 StGB
weiterbesteht.“

In seiner Stellungnahme wies Schmidt-Salomon darauf hin, dass sich
die deutsche Politik an der Seite der Vereinten Nationen schon seit
Jahren dafür einsetze, Blasphemie-Gesetze in anderen Ländern
abzuschaffen: „Diese Forderung wäre weit glaubwürdiger, wenn
Deutschland mit gutem Beispiel vorangehen und § 166 StGB ersatzlos
streichen würde.“ Zwar sei in Deutschland – im Unterschied zu vielen
islamischen Ländern – die bloße Kritik oder „Beschimpfung“ einer
Religion nicht unter Strafe gestellt, sondern nur solche Formen der
Kritik, die geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu gefährden.
„Paradoxerweise aber führt gerade dieser Schutz des öffentlichen
Friedens zu einer Gefährdung des öffentlichen Friedens“, stellte
Schmidt-Salomon fest. „Von seinem Wortlaut her stachelt § 166 die
Gläubigen nämlich dazu an, militant gegen satirische Kunst
vorzugehen. Denn nur so können sie zeigen, dass durch die vorgebliche
Verletzung ihrer religiösen Gefühle der öffentliche Friede gefährdet
ist.“

Lesen Sie weiter unter:
http://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/petition-166-stgb

Pressekontakt:
Elke Held, presse[at]giordano-bruno-stiftung.de

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