Nach der mündlichen Verhandlung am 11. Dezember 2013
hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf heute im
Rechtsstreit der Bauer Vertriebs KG gegen den Bundesverband Presse
Grosso das Urteil des Landgerichts Köln aus dem Frühjahr 2012
bestätigt. Dem Bundesverband Presse-Grosso soll es danach verboten
sein, Branchenvereinbarungen, insbesondere über Konditionen, zentral
mit den Verlagen zu verhandeln.
„Das Urteil ist für unseren Berufsstand und die Printbranche
insgesamt sehr enttäuschend“, kommentiert der 1. Vorsitzende des
Bundesverbandes Presse-Grosso Frank Nolte den Ausgang des
Berufungsverfahrens. Bleibt es bei der Entscheidung, „wird es künftig
keine bundeseinheitliche Konditionentabelle mehr geben“, was den
Marktzugang für kleine und mittlere Verlage sowie für Titel mit
kleinen und mittleren Auflagen deutlich erschweren dürfte.
Das Urteil berücksichtige offensichtlich die Zielsetzung der
Neuregelung des § 30 Abs. 2a des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen nicht ausreichend. Mit dieser Neuregelung
hat der Gesetzgeber die Voraussetzung dafür geschaffen, dass
Branchenvereinbarungen, die den diskriminierungsfreien und
flächendeckenden Pressesortimentsvertrieb an den Einzelhandel regeln,
kartellrechtlich weiter möglich bleiben. Das Presse-Grosso ist zum
flächendeckenden Vertrieb – auch von unwirtschaftlichen Titeln an
unwirtschaftliche Verkaufsstellen – verpflichtet. „Daher überzeugt
das Argument des Gerichts nicht, dass keine hinreichende Betrauung
des Presse-Grosso vorläge“, erklärt Nolte.
Das Oberlandesgericht hat überraschend die Revision zum
Bundesgerichtshof nicht unmittelbar zugelassen. Angesichts der
übergeordneten und grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen kündigt
der Bundesverband Presse-Grosso an, dagegen das Rechtsmittel der
Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. „Wir werden uns weiter dafür
einsetzen“, so Nolte, „das neben der Legislative auch die Judikative
Branchenvereinbarungen im Pressevertrieb zur Förderung des
publizistischen Wettbewerbs ermöglicht.“
Der Bundesverband Presse-Grosso will eine höchstrichterliche
Klärung der Zulässigkeit des zentralen Verhandlungsmandats und seiner
Rolle für den unabhängigen, diskriminierungsfreien und
flächendeckenden Pressevertrieb herbeiführen.
Pressekontakt:
Bundesverband Presse-Grosso e.V.
Pressestelle
Händelstr. 25-29
50674 Köln
Telefon: (0221) 9213370
Fax: (0221) 92133744
Email: bvpg@bvpg.de
Web: http://www.pressegrosso.de/
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