Notarielle Online-Verfahren ausgeweitet: Koalition setzt Digitalisierung der Rechtspflege fort

Notarielle Online-Verfahren ausgeweitet: Koalition setzt Digitalisierung der Rechtspflege fort

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht beschlossen. Damit treiben wir die Digitalisierung der Rechtspflege weiter voran.

Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:

„Wir erleichtern die Gründung von Unternehmen durch weitere notarielle Online-Verfahren. Künftig können zum Beispiel Aktiengesellschaften online gegründet werden. Außerdem ermöglichen wir die Online-Beurkundung weiterer Vollmachten, etwa für Anmeldungen zum Handelsregister. Die Beteiligten können dabei von unterschiedlichen Orten aus selbst am notariellen Termin teilnehmen. Das spart Reisezeit und Organisationsaufwand und erleichtert es, rechtliche Angelegenheiten im Alltag zu erledigen. Das Online-Verfahren bleibt dabei ein Angebot. Niemand wird gezwungen, es zu nutzen. Der Termin vor Ort steht allen weiterhin offen.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir die Online-Beurkundung zusätzlich auf die Abtretung von GmbH-Anteilen erweitert. Das eröffnet gerade jungen Unternehmen zusätzliche digitale Möglichkeiten bei Finanzierungsrunden und Anteilsverkäufen. Dabei stärken wir die bestehenden notariellen Schutzpflichten: Notar*innen sollen besonders darauf achten, dass unerfahrene oder ungewandte Beteiligte durch die Videokommunikation nicht benachteiligt werden. Auch online müssen Fragen geklärt und rechtliche Folgen verständlich erläutert werden.“

Sonja Eichwede, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:

„Mit diesem Gesetz setzen wir die Digitalisierung der Rechtspflege konsequent fort. Bürger*innen können künftig weitere notarielle Angelegenheiten von zu Hause aus erledigen. Das spart Wege, erleichtert die Vereinbarkeit mit Beruf und Familie und verbessert den Zugang zum Recht.

In dieser Wahlperiode haben wir bereits die Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit ermöglicht, die weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung beschlossen, die elektronische Präsenzbeurkundung eingeführt und das Führungszeugnis digitalisiert. Auch beim Vollzug von Immobilienverträgen haben wir die Voraussetzungen für einen digitalen Austausch zwischen Notariaten, Gerichten und Behörden geschaffen. Damit vereinfachen und beschleunigen wir Abläufe und entlasten Bürger*innen, Unternehmen und die Beschäftigten in der Rechtspflege.“

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