Bei den Ermittlungen im Bereich Kinderpornografie
sind viele Landeskriminalämter überlastet, leiden unter
Personalmangel. Dies führt in einigen Bundesländern zu Veränderungen
bei der Ermittlungsarbeit und der Spurensicherung. Nach Recherchen
des ZDF-Magazins „Frontal 21“ beauftragen viele zuständige
Staatsanwaltschaften mittlerweile private IT-Dienstleister, um
sichergestellte Computer und Festplatten analysieren zu lassen. Dies
berichtet das ZDF-Magazin am Dienstag, 4. März 2014, 21.00 Uhr.
Danach werden solche privaten IT-Firmen inzwischen in Hessen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im Saarland eingesetzt. Diese
Vorgehensweise birgt nach Ansicht von Experten große Gefahren. „In
dem Moment, in dem die Daten die Dienststellen verlassen, hat die
Polizei keinen Einfluss mehr, was mit heiklen Daten geschieht“,
kritisiert Rolf Rainer Jaeger, langjähriger Leiter der
Kriminalpolizei Duisburg, die neue Praxis. So könnte verdächtiges und
möglicherweise strafrechtlich relevantes Material in die Hände von
Dritten gelangen. „Die Mitarbeiter sollten besonders verpflichtet
sein, dass sie diese Daten auf keinen Fall weitergeben dürfen“,
fordert Jaeger im „Frontal 21“-Interview.
Für die Beauftragung der IT-Firmen gibt es keine einheitlichen
Regeln. Die Staatsanwaltschaften entscheiden über die Vergabe nach
eigenem Ermessen. Auch die Sicherheitsüberprüfungen der Mitarbeiter
werden unterschiedlich gehandhabt. Stichproben von „Frontal 21“
lassen vermuten, dass bei manchen privaten IT-Dienstleistern die
Schwelle niedrig liegt. In einem Fall wurde von einem Bewerber noch
nicht einmal ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Das Risiko des Datenmissbrauchs kann man nicht von der Hand
weisen, so André Schulz, Bundesvorsitzender vom Bund Deutscher
Kriminalbeamter (BDK): „Die Auswertung von strafrechtlich relevantem
Material sollte grundsätzlich in den Landeskriminalämtern erfolgen.“
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(Ilka Brecht)
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