Bonner Arbeitsrechtler Thüsing verteidigt Abtreibungsverbot in katholischer Klinik – „Legitimes Interesse“ an Einhaltung und Durchsetzung der kirchlichen Lehre

Bonner Arbeitsrechtler Thüsing verteidigt Abtreibungsverbot in katholischer Klinik – „Legitimes Interesse“ an Einhaltung und Durchsetzung der kirchlichen Lehre

Köln. Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing hat das Recht der katholischen Kirche verteidigt, Ärzten in ihrem Einflussbereich Abtreibungen zu verbieten. "Was der Arbeitgeber nicht will, das braucht er nicht als Erfüllung von Arbeitspflichten hinzunehmen", sagte Thüsing dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe). Der Chefarzt eines Krankenhauses in Lippstadt, das nach einer Fusion in katholischer Trägerschaft ist, klagt gegen eine D