Herausforderung Kinderschutz im Netz: FSM-Beschwerdestelle verzeichnet massiven Anstieg gemeldeter Missbrauchsdarstellungen

Herausforderung Kinderschutz im Netz: FSM-Beschwerdestelle verzeichnet massiven Anstieg gemeldeter Missbrauchsdarstellungen

Die FSM-Beschwerdestelle veröffentlicht die Jahresstatistik 2025: Mit insgesamt 28.598 eingegangenen Meldungen verzeichnete die Beschwerdestelle 2025 die zweithöchste Anzahl an Beschwerden seit Gründung des Vereins im Jahr 1997. In 74 Prozent der Fälle (21.072 Meldungen) war die Beschwerde begründet, es wurde also ein Rechtsverstoß festgestellt. Dies bedeutet eine deutliche Steigerung gegenüber der Vorjahresquote von 68 Prozent. Besonders besorgniserregend ist dabei, dass dies fast ausschließlich auf die Zunahme der Meldungen von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zurückzuführen ist.

Alle Zahlen im Detail finden Sie in unserer Statistik der Beschwerdestelle 2025 (https://www.fsm.de/files/2026/04/fsm_statistik_2025.pdf).

Jede eingegangene Beschwerde wird vom juristischen Team der FSM einzeln auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geprüft. Dies umfasst zumeist auch die Prüfung von Tatbeständen aus dem Strafgesetzbuch (StGB).

Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM: „Im letzten Jahr verzeichneten wir bei den Meldungen zu Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger einen massiven Anstieg um 50 Prozent. Besonders die Zunahme virtueller und teilweise KI-generierter Missbrauchsdarstellungen zeigt, dass wir es mit einer neuen Qualität der Gefährdung zu tun haben. Unsere Bilanz beweist jedoch auch: Konsequentes Handeln wirkt. Im Inland erwirken wir die Löschung uns gemeldeter illegaler Inhalte fast ausnahmslos innerhalb von höchstens zwei Tagen. Um diese wichtige Leistung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen jeden Tag aufs Neue erbringen zu können, ist eine nachhaltige und verlässliche Förderung unserer Arbeit wichtiger denn je.“

Zentrale Entwicklungen bei Missbrauchsdarstellungen

Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger (CSAM: Child Sexual Abuse Material) bilden mit 58 Prozent (12.147 Fälle) die mit Abstand größte Kategorie der begründeten Beschwerden. Damit übertrifft dieser Bereich den bisherigen Schwerpunkt Pornografie deutlich. Ein prägendes Phänomen des Jahres 2025 war dabei die Zunahme von virtuellen Missbrauchsdarstellungen. Insgesamt wurden 2.332 solcher Fälle registriert. Ob diese Inhalte mittels Künstlicher Intelligenz generiert, gezeichnet oder anderweitig erstellt wurden, ist technisch oft nicht eindeutig feststellbar – rechtlich stellen sie jedoch in jedem Fall eine schwerwiegende Verletzung des Jugendschutzes dar.

Schnelle Abhilfe trotz Internationalisierung

Die Hosting-Struktur illegaler Inhalte hat sich weiter ins Ausland verlagert. Während 2024 noch über die Hälfte der gemeldeten Inhalte in Deutschland gespeichert war, lag dieser Anteil 2025 nur noch bei rund 23 Prozent. Über 77 Prozent der gemeldeten Missbrauchsdarstellungen wurden auf ausländischen Servern identifiziert. Die Effektivität bleibt hoch: Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, die auf deutschen Servern gespeichert sind, leitet die FSM sofort an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter und informiert im Notice-and-Takedown-Verfahren den Hostprovider. Inländische Inhalte konnten so im Durchschnitt innerhalb von 2 Tagen entfernt werden.

Bei im Ausland gehosteten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen informiert die Beschwerdestelle den Hostprovider und leitet die Meldung zusätzlich an die zuständige Partner-Hotline im Beschwerdestellennetzwerk INHOPE weiter. Bei ausländischen Hostern betrug die Löschquote realer Missbrauchsdarstellungen nach vier Wochen 94,5 Prozent. Ein Sonderfall sind die bereits erwähnten sog. virtuellen Missbrauchsdarstellungen, also nicht-reale Bildinhalte, die beispielsweise gezeichnet oder KI-generiert sein können. Diese sind in Deutschland ebenso unzulässig und strafbar wie reale Missbrauchsdarstellungen. In anderen Ländern, beispielsweise den USA oder Kanada, sind sie jedoch nicht grundsätzlich verboten und werden daher häufig nicht entfernt. Daher lag die Löschquote bei im Ausland gehosteten virtuellen Missbrauchsdarstellungen nur bei 72,9 Prozent.

Pornografie, Gewalt und Hasskriminalität

Die Kategorie Pornografie macht mit 8.360 Fällen (40 Prozent) den zweitgrößten Anteil an den gemeldeten Beschwerden aus. Hierbei handelt es sich primär um Verstöße gegen die Pflicht zur Altersverifikation, denn solche Inhalte dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Die Zahlen im Bereich Hasskriminalität (160 Fälle) sowie Gewaltdarstellungen (264 Fälle) sind im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig und machen weiterhin rund zwei Prozent des Gesamtvolumens aus. Ein bemerkenswerter Rückgang war zudem bei den Beschwerden gegen Mitgliedsunternehmen der FSM zu verzeichnen (932 Meldungen gegenüber 4.849 im Vorjahr). Mitglieder der FSM sind verpflichtet, umgehend auf Hinweise der Beschwerdestelle zu reagieren.

Über die FSM-Beschwerdestelle

Die FSM-Beschwerdestelle nimmt seit 1997 Hinweise auf jugendgefährdende Online-Inhalte entgegen. Nutzerinnen und Nutzer können Verstöße einfach über das Online-Formular (https://www.fsm.de/fsm/beschwerdestelle/#inhalte-melden) melden. Die FSM ist als vertrauenswürdiger Hinweisgeber anerkannt und wird im Rahmen des Verbunds Safer Internet DE durch das Digital Europe Programme der Europäischen Union kofinanziert.

Über die FSM

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V. (https://www.fsm.de/)) ist eine von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien. Sie beaufsichtigt und berät eine Vielzahl von Unternehmen aus der Telekommunikations- und Online-Branche. Der Verein setzt sich seit 1997 dafür ein, dass Kinder und Jugendliche mit einem sicheren und besseren Internet aufwachsen können – insbesondere über die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle wenden können, um Online-Inhalte zu melden. Die FSM-Beschwerdestelle wird unter dem Dach von Saferinternet.de von der Europäischen Union kofinanziert. Darüber hinaus gehören die umfangreiche Aufklärungsarbeit und die Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu den weiteren Aufgaben der FSM.

Pressekontakt:

FSM e. V., Jonas Weissberg, Beuthstr. 6, 10117 Berlin;
Tel.: 030 24 04 84 – 43, weissberg@fsm.de, www.fsm.de

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