Das Ermittlungsverfahren gegen den Kabarettisten
Dieter Nuhr wird eingestellt. Das hat am Nachmittag die
Staatsanwaltschaft Osnabrück gegenüber dem Radioprogramm NDR Info
bestätigt. Zur Begründung verwies die Staatsanwaltschaft auf
rechtliche Gründe: Für die Erfüllung des Volksverhetzungsparagraphen
fehle es in den Werken von Nuhr an der „fremdenfeindlichen
Gesinnung.“ Auch das Kriterium der Beschimpfung einer
Religionsgemeinschaft sei nicht erfüllt, da es sich erkennbar um
Satire handle.
Diese Entscheidung ist das vorläufige Ende eines Vorfalls, der
bundesweit Aufsehen erregt hatte: Grimme-Preisträger Nuhr war
kürzlich von dem Osnabrücker Erhat Toka wegen angeblicher
„Beschimpfung von Religionsgemeinschaften“ angezeigt worden. Toka,
ein Deutscher mit türkischen Wurzeln, hatte vor drei Jahren bei der
niedersächsischen Kommunalwahl für eine muslimische Partei
kandidiert. Er hatte Nuhr vorgeworfen, der Kabarettist betreibe unter
dem Deckmantel der Satire Hetze gegen eine gesellschaftliche
Minderheit.
Tokas Zorn galt offenbar unter anderem einem YouTube-Video, in dem
sich der Kabarettist auch mit dem Thema der Bestrafung im Islam
befasst. So widmet er sich unter anderem dem Satz: „Hand ab bei
Diebstahl“ und spöttelt: „Das hat ja was für sich. Da klaut einer
zweimal, aber beim dritten Mal wird´s schwierig.“ Die
Staatsanwaltschaft Osnabrück gibt mit ihrer Entscheidung der Freiheit
der Kunst klar den Vorrang.
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