Mit dem heutigen Beschluss setzen wir die größte Reform der Krankenhausversorgung seit Jahrzehnten konsequent fort. Unser Ziel ist klar: eine moderne, qualitätsorientierte und dauerhaft tragfähige Krankenhausstruktur, die Patientinnen und Patienten überall in Deutschland eine verlässliche medizinische Versorgung garantiert.
Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher:
„Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) werden zentrale Elemente der Reform rechtssicher umgesetzt und weiterentwickelt. Dazu gehört insbesondere die Finanzierung des Transformationsfonds: Der bislang von den Krankenkassen zu tragende Anteil wird künftig aus Bundesmitteln finanziert. Dadurch wird die gesetzliche Krankenversicherung um bis zu 25 Milliarden Euro entlastet.
Mit dem KHAG halten wir Kurs bei der Modernisierung und Weiterentwicklung unserer Krankenhauslandschaft. Einheitliche Qualitätskriterien bleiben das Herzstück der Krankenhausreform. Sie sorgen für mehr Transparenz und stellen sicher, dass medizinische Leistungen künftig stärker an nachvollziehbaren Qualitätsmaßstäben ausgerichtet werden.
Ein Schwerpunkt bleibt zudem die Pflege. Die Pflegepersonaluntergrenzen bleiben ein verbindliches Qualitätsmerkmal der Versorgung. Gleichzeitig wird das Pflegebudget klarer abgegrenzt: Pflegefremde Tätigkeiten – etwa in Verwaltung, Logistik oder Technik – dürfen künftig nicht mehr aus Mitteln finanziert werden, die für die Pflege vorgesehen sind.
Damit setzen wir ein klares Signal an Patientinnen und Patienten sowie an die Beschäftigten in den Kliniken: Wir modernisieren unser Gesundheitswesen entschlossen und sorgen dafür, dass die Krankenhausversorgung auch in Zukunft leistungsfähig, hochwertig und solidarisch bleibt.“
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